Steuerbescheinigung  Mitglied werden
<- Zurück zu: Aktuelles
22.10.2020

Pressemitteilung der SLV NRW zur Entscheidung des MSB zum Schulstart nach den Herbstferien

Foto: Unsplash / AbsolutVision

Frau Ministerin Gebauer hat gestern die Entscheidungen über Schutzmaßnahmen in Schulen der Öffentlichkeit und den Schulen mitgeteilt.

Zentral beinhalten diese Entscheidungen die Maskenpflicht für alle Schüler*innen ab Klasse 5 auf dem Schulgelände und im Unterricht, bis Klasse 4 nur auf dem Gelände und im Gebäude. Offene Ganztagsangebote sind davon ausgenommen.

Die SLV NRW kann diese Vorgaben nicht nachvollziehen und hält sie auf dem Hintergrund der aktuellen und zu erwartenden Neuinfektionen für zu kurz gegriffen und letztendlich unverantwortlich.

Die SLV NRW sieht darin eine Vernachlässigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Schülerinnen, Schüler und alle Beschäftigten in der Schule.

Mindestabstände, die für die Öffentlichkeit in Zusammenhang mit Maskenpflicht und Hygienemaßnahmen, als Standard für einen Mindestschutz kommuniziert werden, sind in Schulen aufgrund der räumlichen Situation nicht einzuhalten. Dennoch wird diese Tatsache vom MSB in deren Schutzüberlegungen nicht einbezogen.

Möglichkeiten zur Aufteilung von Gruppen oder rollierende Verfahren werden z.B. nicht eingeräumt. Das MSB hat es auch in diesen Ferien nicht vermocht, weitergehende und konstruktive Überlegungen anzustellen. Damit werden die Schulen auch in den kritischen nächsten Wochen allein gelassen.

Als eine weitere und vom MSB immer wieder betonte Maßnahme wird das regelmäßige Lüften (20-5-20) auch diesmal wieder angeführt. Diese Rechnung hat sich bisher vielfach als Augenwischerei gezeigt. Es wird bei Eltern und in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, der Schulbetrieb „laufe normal“. Dies ist u.E. nicht der Fall.

Wenn die Forderungen nach Handhygiene vor dem Unterricht und Lüften eingehalten werden, ergibt sich statt 20-5-20 bestenfalls folgende Rechnung (10‘ Händewaschen an einem Waschbecken/falls vorhanden, 15‘ Unterricht, 5‘ Lüften, max. 15‘ Restunterrichtszeit).

 

Ergänzend möchten wir auf die Ergebnisse eines technischen Versuchs mit einer Luftfilteranlage hinweisen. Die SLV NRW hat diesen in der letzten Woche vor den Herbstferien durchführen lassen. Wenngleich damit nur eine technische Möglichkeit angewandt und ausgewertet worden ist, sind die Ergebnisse beispielhaft für andere Untersuchungen.

 Demnach enthält die Raumluft in einem Unterrichtsraum ohne Raumluftfilter eine durchschnittliche Partikelanzahl/ Kubikzentimeter von 450. Die Messergebnisse mit Raumluftfilter überschritten in keiner Messung den Wert von 180 Partikelanzahl/ Kubikzentimeter.

Weiterhin ist festgehalten, dass auch durch häufiges Lüften nur ein Durchschnittswert von 1000 ppm eingehalten werden kann. Dies gilt vielen Fachleuten als hygienisch unzureichend.

 

Für den Vorstand der SLV NRW e.V.

Harald Willert, Vorsitzender SLV NRW e.V.

 


Telefon: +49 (0) 170 3465377
www.slv-nrw.de
vor/pa6sitimv3z@slv-nfqrwfer3h.de