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20.11.2020

Stellungnahme der SLV NRW zum Handout BR Münster

Foto: Unsplash / AbsolutVision

Sprachregelungen der Bezirksregierung Münster:
„Handout für Schulleitungen – Merkblatt Corona-Kommunikation“

November 2020

In dieser Woche erhielten die Schulleiter*innen der Bezirksregierung Münster ein „Handout“, in dem sie dazu aufgefordert werden, ihre schulspezifische Corona-Situation gemäß Formulierungsmustern der Bez. Reg. zu kommunizieren, sowohl mit Schüler*innen und Eltern als auch gegenüber der interessierten Öffentlichkeit und der lokalen Presse.

Die als Hilfestellung für Schulleiter*innen verbrämte Absicht der BR Münster ist offenkundig:

Schulleiter*innen sollen die jeweils eigene Schulsituation gegenüber der Öffentlichkeit als einen rundum gelingenden Schulalltag beschreiben. Und es klingt durch, dass sie gut beraten sind dies auch zu tun, und zwar unabhängig oder zumindest ungestört von den tatsächlichen Gegebenheiten und der Wirklichkeit vor Ort und an ihrer Schule.

Und so sollen Schulleiter*innen die Schule in NRW laut „Handout“ aktuell darstellen:

  • Ihre Schule ist „ein sicherer Ort“
  • „Die Schule und die Gesundheitsämter [arbeiten] eng und vertrauensvoll zusammen“
  • „Sie müssen sich nicht dazu erklären, ob eine/n Lehrer/in oder ein/e Schüler/in Auslöser der Maßnahme ist.“ (bei Quarantäne-Maßnahmen)
  • Stellen Sie dar, „was Ihre Schule alles unternimmt, um einen für alle sichereren Präsenzunterricht zu gewährleisten.“

z.B. Bei uns „… gilt seit Sommer 2020 ein strenges CoronaHygienekonzept, … (hier können Sie einige organisatorische und/oder bauliche Maßnahmen aufführen).“

Und diese zwei Fragen dürfen gegenüber der lokalen Presse beantwortet werden:

Nachfragen lokaler Medien. Beantworten können Sie:

  • Wie viele Lehrerinnen und Lehrer können im Präsenzunterricht nicht eingesetzt werden?
  • Wie viele Schülerinnen und Schüler werden aktuell insgesamt im Distanzunterricht beschult?“

Und positive Ausführungen können sein:

  • „Unsere Schülerinnen und Schüler haben Verständnis für die Maßnahmen und halten sich sehr diszipliniert an die Regeln.“
  • „Dank unserer engagierten Lehrerinnen und Lehrer findet der Präsenzunterricht auch unter Corona-Bedingungen in der gewohnt hohen Qualität statt.“
  • „Die enge Absprache zwischen Schule, Schulträger, Gesundheitsamt und Bezirksregierung hat sich zum Schutz aller Beteiligten bewährt.“
  • „Eltern können sich darauf verlassen, dass die Sicherheit ihrer Kinder für uns höchste Priorität hat.“
  • „Das Distanzlernen eröffnet uns neue Möglichkeiten, die wir auch nach der Corona-Pandemie weiterentwickeln wollen.“

Kurzum: Es soll ein ungebrochenes Bild gelingender Vollzeitbeschulung für alle gezeichnet werden.

Einer wahrhaftigen Wiedergabe der Fakten an vielen, vielleicht an den meisten Schulen wird dies nicht gerecht. Dies lässt sich aus der aktuellen Umfrage der Schulleitungsvereinigung NRW (www.slv-nrw.de) deutlich erkennen.  

Die BR Münster greift  bei ihrer Liste schöner Formulierungen genau die  Aspekte auf, bei denen so ziemlich das meiste im Argen liegt. Der Zweck ist durchsichtig: in der Öffentlichkeit soll das Bild einer sicheren, qualitätsvoll gelingenden Durchführung eines normalen Präsenzunterrichts entstehen.

Schulleiter*innen sind aufgefordert in der öffentlichen Kommunikation als Garant dafür aufzutreten, dass die Entscheidung der Landesregierung für flächendeckenden Präsenzunterricht verantwortet werden könne und in den Schulen ein nennenswertes Infektionsgeschehen nicht existiere oder von allen Beteiligten bestens gemanagt werde.

Warum? Wurden diese Punkte im Schreiben der BR Münster benannt, weil genau diese nicht funktionieren und deshalb am meisten der Beschönigung bedürfen?

Die Antworten der teilnehmenden Schuleiter*innen an der Umfrage der Schulleitungsvereinigung NRW (www.slv-nrw.de ) zeichnen ein anderes Bild der Schulwirklichkeit vor Ort.

Oder liegen der BR Münster alternative Fakten vor?

Alle Beteiligten von Schule wie auch die Gesellschaft haben größtes Interesse daran, dass Schulen nicht auf die Beaufsichtigung der Schulpflichtigen reduziert werden. Die Sicherheit unserer Kinder sollte für die Schuladministration nicht nur in Worten, sondern tatsächlich höchste Priorität haben, wie auch der eigentliche Bildungsauftrag von Schule dies haben muss.

Anders als das Handout der Bezirksregierung Münster suggeriert, ist die Bewältigung der Corona-Herausforderungen in den Schulen des Landes nicht nur eine Frage der Wahrnehmung oder der Kommunikation, sondern der nachprüfbaren realen Lage an jeder einzelnen Schule vor Ort, die sich nur bedingt in den Sprachregelungen des „Handouts“ abbilden lässt.

Zitate in diesem Text sind wörtlich dem „Handout“ entnommen.  

„Sprachregelungen entstammen dem üblichen Vorgehen in Politik und Behörden. … Außerdem sorgen sie (wenn sie eingehalten werden), dass nur das gesagt wird, was die Leitung der betreffenden Organisation vermitteln möchte. Eine Sprachregelung beinhaltet oft einen Euphemismus.

Sprachregelungen dienen im politischen Bereich vor allem dazu, eine bestimmte Sichtweise von Dingen oder Zuständen im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern…“ wikipedia.org (19.11.2020, 15.00 Uhr) Stichwort Sprachregelung

 (SLV NRW e.V. M. Rössler) 20.11.2020