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23.01.2021

Antwort des MSB auf unsere Anfrage vom 11. November 2020

Foto: Unsplash / Glenn Carstens-Peters (@glenncarstenspeters)

Nach 10 Wochen erreichte uns jetzt die Antwort des MSB auf unsere Anfrage vom 11. November 2020.

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Schulbetrieb in Corona-Zeiten

21. Januar 2021

Ihr Schreiben vom 11. November 2020

 

Sehr geehrter Herr Willert,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Frau Ministerin Gebauer. Sie hat Ihr Schreiben gelesen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Dafür, dass sich die Beantwortung Ihres Schreibens unter den gegebenen Rahmenbedingungen leider verzögert hat, bitte ich um Verständnis.

Mit Ihrem Schreiben weisen auch Sie noch einmal auf die augenblicklich äußerst schwierige Situation von Schulen in vielen Regionen hin und bitten vor diesem Hintergrund um die Umsetzung von nach Einschätzung der Schulleitungsvereinigung dringend erforderlichen Maßnahmen. Ich möchte Ihnen zunächst noch einmal versichern, dass man sich im Ministerium für Schule und Bildung der großen Herausforderungen sehr bewusst ist, mit denen die Schulen und insbesondere auch die Schulleitungen seit Monaten konfrontiert sind. Dies hat Frau Ministerin Gebauer mehrfach, zuletzt in ihrem Weihnachtsgruß vom 22. Dezember 2020 ausdrücklich betont und allen an Schulen Tätigen, zuvörderst den Schulleitungen für Ihren unermüdlichen Einsatz, Ihre Kraftanstrengungen und Ihre Flexibilität gedankt.

Gern nehme ich im Folgenden zu Ihren Hinweisen und Vorschlägen
Stellung, für Dich ich Ihnen ausdrücklich danken möchte:

Zu Ihrer Bitte nach direkten und verlässlichen Kontaktmöglichkeiten der Schulleitungen zu den Gesundheitsämtern

Ihren Hinweis auf die grundsätzlichen Probleme bei der Erreichbarkeit der Gesundheitsbehörden werde ich an die zuständige Stelle, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weitergeben.

Zur Frage der Anschaffung von Luftfilteranlagen für jeden Klassenraum

Schulgesetzlich ist hierfür die Sachkostenträgerschaft der kommunalen Schulträger nach den §§ 92, 94 SchuIG gegeben. D.h. dem Schulträger obliegt es, entsprechende Beschaffungen im Rahmen seiner verfügbaren Haushaltsmittel zu tätigen.

Ungeachtet dieser klaren schulgesetzlichen Regelungen hat die Landesregierung ein 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen aufgelegt. Die Zuständigkeit hierfür liegt innerhalb der Landesregierung beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Nähere Einzelheiten zu den Förderungsvoraussetzungen und den Verfahrensregelungen wurden von dort unter dem folgenden Link https://www.mhkbg.nrw/themen/kommunales/sonderprogramm-luftfiltergeraete veröffentlicht. Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm. Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.

Luftfiltergeräte ersetzen aber - wo sie gelten - nicht die AHA-L-Maß- nahmen (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken/Atemschutz, Lüften). Darauf weist auch das Bundesumweltamt in seiner Stellungnahme vom 12. August 2020 hin (https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen#warum-ist-%20ein-reqel-massiqer-luftaustausch-in-klassenzimmern-wichtig). Demnach kann der Einsatz solcher Geräte allenfalls flankierend zu Lüftungsmaßnahmen erfolgen. Auf diese Stellungnahme wird auch in den den Schulen bekannten Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 verlinkt.

Zu den von den aufgestellten Desinfektionsständern ausgehenden Gefahren für Schülerinnen und Schüler

Dass bei unsachgemäßer Nutzung von Desinfektionsmitteln Gefahren für Schülerinnen und Schüler ausgehen, wurde auch von den Beteiligten im Rahmen der Abstimmungen über die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 gesehen und fand in ausdrücklichen Hinweisen zu diesen Gefahrstoffen seinen Niederschlag.

Allerdings wäre eine den Sicherheitsanforderungen genügende Aufstellung von Desinfektionsständern in der angesprochenen Zuständigkeit der Schulträger zu gewährleisten.

Gleichwohl nehme ich Ihren Hinweis sehr ernst und zum Anlass, die Bezirksregierungen zu bitten, hier die Schulen noch einmal zu sensibilisieren.

Zu den Standards für alle Schulen im Umgang mit Corona-Fällen an Schulen

Diesen Punkt betreffend erlaube ich mir auf die bereits vorliegenden klaren Vorgaben zu verweisen. Hier sind die diesbezüglichen Regelungen in den Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 sowie der Ablaufplan „Corona Ansteckungsfall /-verdacht in einer Schule allgemein“ (https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/corona-verdacht-in-schule_final.pdf) zu nennen.

Darüber hinaus wurde eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze von Lehrerinnen und Lehrern an Schulen in NRW vor dem Hintergrund der Umsetzung der länderspezifischen Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung der C0VID19-Pandemie erstellt. Diese Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung „Corona“ beinhaltet die aufgrund der dynamischen Entwicklung nötigen Hinweise auf die jeweils gültigen Regelungen der Corona-Betreuungsverordnung und auf die Hinweise und Verhaltensempfehlungen zum Infektionsschutz an Schulen.

Zu klaren Handlungslinien und die Einsetzung von Stufenmodellen

Die Landesregierung hat vor Weihnachten als mögliche Szenarien einen Stufenplan für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen vorgelegt, der ein klares Konzept zur Durchführung des Unterrichts in Abhängigkeit von der pandemischen Entwicklung beinhaltet.

Mit der Vorlage dieser Planungen wurde bereits darauf hingewiesen, dass es bei einer anhaltend kritischen Infektionslage notwendig werden könnte, über diesen Stufenplan hinaus noch weitergehende Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie vorsehen zu müssen. Eine solche Entscheidung ist, wie Sie wissen, auf der Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin notwendig gewesen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Ludger Schrapper