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14.05.2021

Brief zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Schulleitungen von Grundschulen

Foto: Unsplash / Glenn Carstens-Peters (@glenncarstenspeters)

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,
sehr geehrter Herr Staatsekretär Richter,

im Namen der Schulleitungsvereinigung NRW schreibe ich Ihnen diesen Brief, damit Sie einen aktuellen Einblick in das System Schule erhalten.
Die Schulleitungsvereinigung NRW vertritt Schulleitungen aller Schulformen.

Mit diesem Schreiben verfolgen wir das Ziel, auf die Anliegen der Schulleitungen der Grundschulen im Land NRW aufmerksam zu machen!
Dabei geht es uns in erster Linie um den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Schulleitungen.

Konkret stellt sich die Situation von Schulleitungen aller Schulformen wie folgt
dar:

  • Schulleitungen schreiben Gefährdungsbeurteilungen für Schüler*innen, Lehrkräfte, päd. und nicht päd. Personal.
  • Schulleitungen sind verantwortlich für gut bis sehr gut funktionierende Schulbetriebe.
  • Schulleitungen sorgen für reibungslose Abläufe in Organisation und Planung.
  • Schulleitungen managen Krisen.
  • Schulleitungen sind Ansprechpartner*innen für alle an Schule Beteiligten.
  • Schulleitungen schauen auf Stärken und Ressourcen aller Mitarbeitenden und entwickeln so das System qualitativ immer weiter.
  • Schulleitungen beantworten alle Abfragen und Statistiken des Landes NRW und der jeweiligen Schulträger.
  • Schulleitungen vertreten ihre Systeme in der Öffentlichkeit.
  • Schulleitungen sind loyal.
  • ...

Die Aufgaben von Schulleitungen sind vielfältig und abwechslungsreich und an vielen Stellen auch herausfordernd!

In der Krise wird von Schulleitungen erwartet, dauerhaft bereitzustehen.

Die Frage, die sich gerade dringend an Ihre Adresse richtet, ist die Frage nach dem Arbeits- und Gesundheitsschutz für Schulleitungen.

Für Schulleitungen stellt sich die Situation zum Arbeits- und Gesundheitsschutz seitens des MSB so dar:

  • Mehrarbeit wird ausschließlich für den unterrichtlichen Einsatz anerkannt.
  • In den COPSOQ-Umfragen werden Schulleitungen von Lehrkräften bewertet. Schulleitungen werden nicht zu ihren psychosozialen Belastungen befragt. Auch haben Schulleitungen in den COPSOQ-Umfragen keine Gelegenheit, ihre direkten Vorgesetzten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz zu bewerten.
  • Schulaufsichten weigern sich, Gefährdungsbeurteilungen für Schulleitungen zu veranlassen.
  • Schulleitungen werden von Eltern für die Vorgaben des MSB verantwortlich gemacht, zum Teil massiv beschimpft oder sogar bedroht!
  • Alleine durch die Logistik der Lolli-Tests werden die Ansprechpartner*innen, die in der Regel Personen aus den Schulleitungskreisen sind, von den Laboren verpflichtet, bis Mitternacht und ab 5 Uhr morgens als Ansprechpartner*innen zur Verfügung zu stehen. Das sind unzumutbare Arbeitszeiten, da Schulleitungen natürlich tagsüber ihre Schulen durch die Krise managen.

SLV NRW fordert daher von Ihnen als unsere obersten Vorgesetzten die Fürsorgepflicht für Schulleitungen ein!

Wann erkennen Sie endlich den Beruf "Schulleitung" an? Schulleitungen haben völlig andere Aufgaben und Herausforderungen als Lehrkräfte!

Wann bedenken Sie ernsthaft den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Schulleitungen und nehmen Ihre Fürsorgepflicht ernst?

Wann fangen Sie an, die Arbeit von Schulleitungen mit ihren besonderen Anforderungen zu würdigen?

Mit der Bitte um eine baldige Antwort.

 

Freundliche Grüße

Für die Schulleitungsvereinigung NRW

Martina Reiske
Beratungsdienst SLV NRW, Schulleiterin Sudbrackschule Bielefeld, Moderatorin und Trainerin der Bz Rg Detmold für Qualifizierungsmaßnahmen für Schulleitungen aller Schulformen, ausgebildete Glückslehrerin