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16.06.2023

Anfragen an das MSB und Antwort im Zusammenhang mit der aktuellen Situation in Schulen

Foto: Unsplash / Glenn Carstens-Peters (@glenncarstenspeters)

26. April 2023

Anfragen im Zusammenhang mit der aktuellen Situation in Schulen

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Feller,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Mauer,

 

die Schulleitungsvereinigung bittet um die Beantwortung  einiger Fragen, die sich aus der aktuellen Situation in Schulen oder durch Nachfragen von Schulleitungen an uns ergeben haben.

  1. Freigewordene Mittel aus der Nichtbesetzung von Stellen.

Im Vorjahr und auch für dieses Jahr sind durch die Landesregierung erhebliche Mittel für Lehrerstellen an Schulen freigegeben worden.  Bekanntlich konnten diese Stellen nur teilweise durch Lehrerinnen und Lehrer besetzt werden.

  1. In welchem Umfang sind Finanzmittel zurückgeflossen, weil die zur Verfügung stehenden Stellen nicht besetzt werden konnten?
  2. Stehen diese Mittel dem Bildungsbereich weiter zur Verfügung?
  3. Wozu wurden/werden diese Mittel ggfs. verwendet?
  4. Liegen ggfs. Konzepte für eine gezielte Verwendung dieser Mittel im Bildungsbereich vor?
  1. Wissenschaftliche Aufarbeitung und Begleitung schulischer Probleme nach der Corona- Pandemie

Nach dem Lock-Down, nach der Phase des Wechselunterrichts und spätestens mit der Wiederaufnahme des regulären Unterrichts ist in vielen Schulen aller Schulstufen und -formen deutlich geworden,  dass Schülerinnen und Schüler verändert und auch beeinträchtigt in den Schulalltag zurückgekehrt sind. Genannt wurden dabei z. B.  immer wieder eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit, Verhaltensauffälligkeiten, Leistungsabfall und psychische Veränderungen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern, aber auch Schwierigkeiten in den Sozialgefügen der Lerngruppen. Das MSB hatte dies als besondere Anforderung an die Schulen erkannt und in ersten Schritten Mittel für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

  1. Liegen Erkenntnisse über die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen vor?
  2. Hat es in dieser Phase in irgendeiner Form eine wissenschaftliche Begleitung der Problemdiagnostik und/oder der durchgeführten Maßnahmen gegeben?
    Gibt es ggfs. Möglichkeiten, auf die Ergebnisse zuzugreifen?
  3. Ist daran gedacht, die Folgen der Corona- Pandemie, die vermutlich in der Bildungsarbeit der Schulen noch über Jahre nachwirken werden, durch wissenschaftliche Studien zu identifizieren und zur Grundlage bildungspolitischer Konsequenzen zu machen?

 

 

Anfrage im Zusammenhang mit der aktuellen Situation in Schulen
Ihr Schreiben vom 26. April 2023

 

Sehr geehrter Herr Willert,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. April 2023. Frau Ministerin Feller hat Ihr Schreiben erhalten und mich gebeten, Ihnen zu antworten. Auf Grund der engen inhaltlichen Verknüpfung der Fragestellungen unter 1. erfolgt hierzu eine Beantwortung im Block.
Gerne möchte ich Ihnen hierzu mitteilen, dass im Schulbereich Minderausgaben bei den Personalausgaben eingesetzt werden, um Mehrausgaben, z.B. im Bereich der Ganztagsbetreuung, zu finanzieren. Zudem ist haushaltsrechtlich geregelt, dass die in den Schulkapiteln 05 300 bis 05 410 veranschlagten Planstellen und Stellen auch zur Wahrnehmung von unterrichtlichen/Unterricht unterstützenden Tätigkeiten durch andere Personen als Lehrkräfte in Anspruch genommen werden dürfen.
Dies gilt auch für die Schulleitung unterstützende Tätigkeiten, sofern es sich um Landesaufgaben handelt.
Minderausgaben, die nach Nutzung der vorgesehenen Deckungsfähigkeiten und Flexibilitäten verbleiben, fließen der allgemeinen Deckung zu. Einzelheiten können der jeweiligen Haushaltsrechnung entnommen werden.
Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes sehen somit größtmögliche Gestaltungsspielräume vor, um Mittel aus unbesetzten Stellen für die befristete Beschäftigung von Personal verwenden zu können.
Die Bezirksregierungen nutzen diese Möglichkeit regelmäßig u.a. zur bedarfsgerechten Verstärkung der flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht. Daneben können die Mittel bspw. für die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung für den Grund- und Ganztagsbedarf, für die Erstförderung / Deutschförderung oder Integration durch Bildung sowie die befristete Beschäftigung von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern eingesetzt werden.

 

Zu Ihren Fragen bzgl. der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Begleitung schulischer Probleme nach der Corona-Pandemie kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben:

2 a. Liegen Erkenntnisse über die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen vor?
Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen können im Bereich der psychosozialen Beratung auf ein umfassendes Unterstützungssystem zurückgreifen. Neben den in allen Schulen bestehenden schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention, in denen u.a. Beratungslehrkräfte (speziell für die psychosoziale Beratung ausgebildete Lehrkräfte der Sekundarstufe I) und die Schulsozialarbeit konkrete Unterstützung vor Ort leisten können, sind auch in allen Kreisen und kreisfreien Städten schulpsychologische Beratungsstellen bei Fragen zur psychosozialen Beratung hilfreiche Ansprechpartner. Im Sinne der eigenverantwortlichen Gestaltung des Unterrichtes, der Erziehung und des Schullebens können Schulen eigenständig anhand der lokalen Gegebenheiten entscheiden, welche Maßnahmen oder Projekte im Bereich der psychosozialen Fürsorge von Schülerinnen und Schülern ihre Arbeit am besten unterstützen. Alle Schulen haben zudem im Rahmen schulischer Entwicklungsvorhaben die Möglichkeit, innerhalb der Schulgemeinde eine Veränderung der Schulkultur selbst zu gestalten, die eine Motivationskultur etabliert und die mentale Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, z.B. in Form von speziellen Angeboten, fördert. Insofern liegen keine übergreifenden Erkenntnisse zur Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen vor, weil alle Schulen in Nordrhein-Westfalen bedarfsorientiert und vor dem Hintergrund lokaler Gegebenheiten Maßnahmen oder Projekte durchführen können.

 

Weiterhin kann ich Ihnen mitteilen, dass in dem Zeitraum von 2021 bis 2022 die Vergleichsarbeiten 3 und 8 verpflichtend durchgeführt worden sind. Die Ergebnisse wurden den Schulen schulscharf zeitnah zurückgemeldet. Diese Daten werden in einem Landesbericht zusammengefasst, eine weitere Aufarbeitung der Daten durch das Ministerium für Schule und Bildung bzw. der QUA-LiS NRW findet nicht statt.
Weitere verpflichtende Kompetenz- und Lernstandstests wurden nicht durchgeführt. Den Schulen wurden zur freiwilligen Nutzung in Kooperation mit der Universität Jena der Lesecheck für die 3. Jahrgangsstufe sowie in Kooperation mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern die Lernausgangslagen online (LEO) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik für die 5. Jahrgangsstufe angeboten. Eine Berichtslegung fand nicht statt.

 

2 b. Hat es in dieser Phase in irgendeiner Form eine wissenschaftliche Begleitung der Problemdiagnostik und/oder der durchgeführten Maßnahmen gegeben?
In der Coronapandemie wurde durch das Ministerium für Schule und Bildung neben der COPSOQ-Befragung (Copenhagen Psychosocial Questionnaire) von Lehrkräften zur Erfassung psychischer Belastungen und Beanspruchungen keine wissenschaftliche Begleitung der Problemdiagnostik und/oder der durchgeführten Maßnahmen initiiert.
Zu den unter Frage a) genannten Verfahren gab es keine durch Nordrhein-Westfalen initiierte wissenschaftliche Begleitforschung. Die Landesergebnisberichte zu den Vergleichsarbeiten 3 und 8 finden Sie unter Schulentwicklung NRW - Evaluation - VERgleichsArbeiten (VERA-8) - Materialien und Berichte - Landesweite Ergebnisberichte  und Schulentwicklung NRW - Evaluation - Vergleichsarbeiten 3 - Ergebnisberichte NRW .

 

2 c. Werden den Schulen auch in den nächsten Jahren Mittel für die Bearbeitung von Corona-Folgen zur Verfügung gestellt?
Da die Folgen der Pandemie in Bezug auf Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern noch nicht beseitigt sind und die Bundesregierung bedauerlicherweise eine Fortführung des Programms über das Jahresende 2022 hinaus abgelehnt hat, hat die Landesregierung für das Jahr 2023 weitere 100,6 Mio. Euro zur Fortführung des Programms „Ankommen und Aufholen“ aus Landesmitteln bis zum Ende des Schuljahrs 2022/2023 zur Verfügung gestellt. Das Aktionsprogramm „Ankommen und Aufholen“ läuft zum Ende des Schuljahres 2022/2023 aus. Eine Verlängerung des Programms, mit dem Schülerinnen und Schüler beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände unterstützt werden, ist nicht geplant.
Es ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Lernrückstände in diesem Sommer noch nicht an allen Schulen sowie bei allen Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen vollständig aufgeholt sein werden. Die Landesregierung wird dies auch weiterhin z. B. bei der Konzeption und Umsetzung weiterer Fördermaßnahmen mit anderen Schwerpunktsetzungen berücksichtigen.
Die Landesregierung hat am 28. Februar 2023 ein zweites Maßnahmenpaket für die Bewältigung der Krisensituation infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine beschlossen. Aus dem entsprechenden Sondervermögen werden insgesamt rund 670 Mio. Euro für Maßnahmen zur Krisenhilfe, Krisenresilienz und Krisenvorsorge bereitgestellt. Davon sind insgesamt 49 Mio. Euro für ein „Aktionsprogramm Integration“ vorgesehen, um die Integration von schutzsuchenden schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine in nordrhein-westfälischen Schulen gelingend zu gestalten, ohne dass die Schulen vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Herausforderungen überlastet werden.
Mit dem Aktionsprogramm wird ermöglicht, vor Ort individuelle Förderangebote auf- und auszubauen, befristet zusätzliches Personal einzustellen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern zu organisieren sowie ggf. an bereits erfolgreich umgesetzte bzw. angestoßene Unterstützungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen.

 

2 d. Ist daran gedacht, die Folgen der Corona-Pandemie, die vermutlich in der Bildungsarbeit der Schulen noch über Jahre nachwirken werden, durch wissenschaftliche Studien zu identifizieren und zur Grundlage bildungspolitischer Konsequenzen zu machen?
Mit Blick auf die unter a) genannten Verfahren ist dies nicht vorgesehen.

 

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe