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28.08.2017

Wie geht es weiter in der Schulpolitik

Foto: Unsplash / @onlineprinters

Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulformen,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

eine große Welle von Rückmeldungen erreicht uns derzeit als Reaktion auf unseren letzten Newsletter zu Beginn der Sommerferien.

Das zeigt, wie wichtig eines unserer Kernanliegen, eine eigene Personalvertretung für Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulformen in NRW einzufordern, ist.

Wir rücken dies am 24. August 2017 im Gespräch mit der neuen Ministerin für Schule und Bildung, Frau Yvonne Gebauer (FDP), in den Fokus.

Alle Schulleiterinnen und Schulleiter haben die Möglichkeit bei der Herbsttagung der SLV NRW e.V. mit der Ministerin in den Dialog einzutreten. Bitte merken Sie sich dazu jetzt schon vor:

Mittwoch, den 27. September 2017
von 12.00 bis 16.00 Uhr
Palais Wittgenstein
Bilker Straße 7–9
40213 Düsseldorf

Genaue Informationen zum Programm und der Möglichkeit der Anmeldung gehen Ihnen in den nächsten Tagen zu.

Gerade in den letzten Wochen vor den Sommerferien waren viele von uns mit den zahlreichen Schulleitungsanforderungen stark belastet. So berichten viele von Ihnen von den mannigfaltigen Handlungsfeldern, in denen Sie sich von Schulaufsicht, Schulträgern und Landesregierung im Stich gelassen fühlen.

Wir lesen Ihre Anmerkungen und Hinweise sorgfältig und werten sie aus.

Gleichen wir sie mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag ab, kristallisieren sich wesentliche Anknüpfungspunkte heraus, die sich konkret auf die von Ihnen geäußerten Kritikpunkte beziehen.

Es zeigt sich:
Die beiden neuen Partner CDU und FDP in der Regierungsverantwortung in NRW sichern uns einige Verbesserungen und Weiterentwicklungen in ihrem Koalitionsvertrag zu.

Diese beziehen sich auf:

  • die mangelnde Wertschätzung des Lehrerberufes,
  • die analoge Besoldungsangleichung der stellvertretenden Schulleitungen in den Grund-, Haupt-, Real- und Sekundarschulen,
  • den Lehrkräftemangel als Ursache des strukturellen Unterrichtsausfalls an allen Schulformen,
  • das Fehlen einer zuverlässigen und bedarfsorientierten Vertretungsreserve für den ad hoc – Ausfall von Lehrerinnen und Lehrern im laufenden Schuljahr,
  • die schlechte Bedarfsdeckung von Personalressourcen in allgemeinen Schulen für das Gemeinsame Lernen, die flächendeckende Schließung der Förderschulen,
  • die strikten Regelungen zur Zurückstellung von Schülerinnen und Schülern vom Schulbesuch und die unterjährige Beantragung von Überprüfungsverfahren nach AO-SF,
  • eine unrealistische und praxisuntaugliche Vorgabe von Schüler-Lehrer-Relationen in vor allem sozial-schwachen Gebieten und in benachteiligten Schulformen,
  • die Überfrachtung unserer Schulen mit Dokumentations- und Verwaltungspflichten zulasten der direkten Arbeit mit den Menschen,
  • die Ungleichbehandlung der Schulformen im Sekundarstufe I/II-Bereich zugunsten der Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens,
  • das bisherige Fehlen eines Leitentscheides für G 8 oder G 9,
  • die Unfreiheit der Schulen in Bezug auf Personalmaßnahmen, Stellenausschreibungs- und -besetzungsverfahren, Verausgabung und Übertragung der Schulbudgets, Organisation der Gremien, Zusammenarbeit mit Schulträgern und Ganztagsträgern,
  • die mangelnde Qualität der Lehrerausbildung wie auch der Lehrkräftefortbildung in Zeiten von Inklusion, Integration und digitalem Wandel,
  • die mangelnde Professionalität und Ausbildung der Akteure und das oftmals langwierige Beantragungswesen für Kräfte von außerschulischen Partnern in multiprofessionellen Teams,
  • die ungeklärte Rolle und der Funktionenmix der Schulaufsicht.

Die SLV NRW e.V. macht sich zur Aufgabe, die konkreten Umsetzungen dieser Ankündigungen im regelmäßigen konstruktiven Dialog mit dem Ministerium für Bildung (MSB NRW) zu begleiten und zu unterstützen.

Dabei werden wir nochmals die berechtigten Kritikpunkte der Schulleiterinnen und Schulleiter einbringen, die eine große Schule, ggf. mit Teilstandort(en) leiten, und die von der Überführung der A12- und A13- Schulleitungen an Grund-, Haupt-, Real- und Sekundarschulen rückwirkend zum 1. Januar 2017 unberührt blieben. Ihnen wurde durch die Überführung nach A14 die Zulage gestrichen oder sie hatten bereits ein A14- Amt inne. Da stellt sich in der Tat die Frage, warum sie weiter eine Schule mit Teilstandort leiten sollten, wenn sie an einer kleinen Schule ebenso A14 erhalten würden.

Die Kritikpunkte der Schulleitungen kleiner Grundschulen beziehen sich vor allem auf das Fehlen der Konrektorenstellen und die mangelnde Ausstattung der Schulen mit Sekretärinnenstunden sowie fehlende Entlastung bzw. Personalressource, um neben den Unterrichtsverpflichtungen überhaupt Aufgaben delegieren oder Schulentwicklung betreiben zu können.

Schreiben Sie uns! Die SLV NRW e.V. nimmt Ihre Anmerkungen weiterhin auf und bringt sie in unsere Vorbereitungen für die Herbsttagung am 27. September 2017 ein!

Leitgedanken der SLV NRW e.V. sind dabei weiterhin die Vertretung aller Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulformen und die Abschaffung der systemischen Ungleichbehandlung der Schulleitungen gegenüber den vorhandenen Personalvertretungen der Lehrerinnen und Lehrer des Landes durch die Hauptpersonalräte: Die SLV NRW e.V. fordert die Installierung einer Personalvertretung für alle Schulleitungen in NRW!

SLV NRW e.V. – wir bleiben für Sie dran!

Mit freundlichen Grüßen

Beate Grunewald-Woitscheck
Vorsitzende SLV NRW