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13.10.2017

Rede zur Herbsttagung 27.09.2017

Foto: Unsplash / Israel Palacio (@othentikisra)

Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,
liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
sehr verehrte Gäste,

mein Name ist Beate Grunewald-Woitscheck und ich bin seit einem Jahr die neue Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung NRW e.V. (SLV NRW e.V.), in deren Namen ich Sie zu unserer diesjährigen Herbsttagung unter dem Motto: „Einstieg in den konstruktiven Dialog mit der Ministerin Frau Yvonne Gebauer (Ministerium für Schule und Bildung)“ begrüße. Die Tatsache, dass wir momentan noch unter uns sind, ohne Anwesenheit der Ministerin, ist bewusst von uns so geplant und dem Wunsch geschuldet, Ihnen im Vorfeld deutlich zu machen, wo wir unsere, und damit vermutlich auch Ihre Themenschwerpunkte sehen, und wo wir uns mit der SLV NRW in der Schullandschaft verorten und uns somit auch für Ihre Belange einsetzen.

Sicherlich sind wir, die SLV NRW, Ihnen im Laufe Ihrer bisherigen Schulleitertätigkeit schon in der einen oder anderen Weise begegnet. Vielleicht hat der eine oder andere unter Ihnen sich auf unserer Website umgeschaut, sei es im Vorfeld dieser Veranstaltung oder um Informationen darüber zu erhalten, was unsere Arbeit beinhaltet, welche Themen wir aufgreifen, um sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Wir haben Sie etwas früher eingeladen, nicht nur, um Sie auf den Vortrag der Ministerin einzustimmen, sondern auch, um diese Zeit in unserem Sinne nutzen zu wollen und zu verdeutlichen, in welchem Zusammenhang wir das Auftreten der Ministerin sehen und worin Ihr Nutzen liegen kann.

Nach meinen nun folgenden Erläuterungen, haben Sie die Möglichkeit sich in einer Kaffeepause untereinander, auf Schulleitungsebene auszutauschen – sei es in Anlehnung Ihrer einzelnen Bezirksregierungen (dazu finden Sie im Foyer vorbereitete Tische) oder im Sinne des allgemeinen „Networkings“.

Wie bereits erwähnt, möchte ich die Gelegenheit aufgreifen und Ihren Blick auf einige, besondere Sachverhalte lenken, die Ihre tägliche Arbeit und Ihr Handeln als Schulleiterinnen und Schulleiter betreffen und beeinflussen – geprägt dadurch, dass sich eine Vielzahl der von Ihnen in Ihrer Aufgabe geforderten Dinge, nicht erst aufgrund des neuen MSB, sondern seit vielen Jahren, wenn nicht schon Jahrzehnten, und wie es scheint, aktuell zunehmend mehr in Bewegung geraten, ... sich somit in einer scheinbar permanenten Entwicklung befinden.

Wenn Sie sich die Entwicklungen der Schulleitungsanforderungen der letzten 25 Jahre ansehen, stellen Sie fest und können dies sicherlich auch bestätigen, dass die Anforderungen an diese Funktion qualitativ und quantitativ explodiert sind.

Es sind aber nicht nur diese Anforderungen, es sind besonders die neuen Verantwortlichkeiten, die einen ganz anderen Stellenwert erreicht haben als es früher der Fall war.

Hinzu kommt, dass in den Schulen, von der Grundschule bis hin zum Gymnasium, weitere Akteure, sogenannte „Player“ – ins Spiel gekommen sind.

Die veränderte Zusammenarbeit mit den Schulträgern, die sich anders gestalteten Anforderungen in der Zusammenarbeit mit den Ausbildungsseminaren, das Zusammenspiel und Miteinander von Schule und den freien Trägern, die für den Offenen Ganztag und die Betreuung stehen, bis hin zu den verschiedenen Kooperationen mit Universitäten, Betrieben, Verbände etc. – um nur einige wenige Bereiche anzusprechen. An all diesen Stellen ist in letztendlicher Instanz immer die Schulleiterin/ der Schulleitern in der Verantwortung. Diesen Umständen hat die Bildungsverwaltung in den letzten Jahren insofern Rechnung getragen, dass sie das Berufsbild Schulleitung als solches abgegrenzt vom Lehrerberuf akzeptiert und letztendlich auch definiert hat.

Diesen Erfolg bzw. diesen Schritt dazu, schreiben wir uns als SLV NRW durchaus auf unsere Fahnen, da dies von unserem früheren Vorsitzenden Mahlmann vor 30 Jahren bereits gefordert und auf den Weg gebracht wurde. Bereits damals zeichnete sich das neue Berufsbild in Ansätzen ab.

Kommen wir zurück in die Gegenwart – ich habe bereits einige Punkte angesprochen, die Ihr tägliches Handeln als Schulleitungen ausmachen und wo Sie auf die veränderten Anforderungen reagieren müssen.

Als ein weiteres, treffendes Beispiel sei hier das Dreieecksverhältnis zwischen Schulaufsicht – Schule - Schulträger genannt, das sich in vielen Bereichen noch genauso darstellt wie vor vielen Jahrzehnten. Zwar haben sich die Inhalte massiv verändert, was für Schulleitung bedeutet, dass sie sind umfangreicher geworden, sind schwieriger zu bearbeiten und werden inzwischen vielfach begleitet durch ein zunehmendes Gerangel um Zuständigkeiten, was der eigentlichen Aufgabe nicht unbedingt zuträglich ist. Sie kennen es alle zur Genüge!

Dies ist ein Beispiel, das zeigt, dass Schulleitungen auf der Basis althergebrachter Abläufe und Gewohnheiten bei der Führung ihrer Schule, auf wenig befriedigende Zustände und Ergebnisse, die den Anforderungen von moderner Schule heute nicht gerecht werden, treffen.

Die Tatsache, dass Schulaufsicht und Schulträger, scheinbar wenig bis kein Interesse daran haben, hier etwas ändern zu wollen, zeigt wie an einem gestrigen Paradigma festgehalten wird, nur um keine Veränderungstradition aufkommen zu lassen. Würde man es dennoch zulassen, würde dies in der Konsequenz bedeuten, sich grundsätzlichen Fragen zu stellen und Gewohnheiten aufgeben zu müssen.

Wir brauchen Veränderungen, denn nur sie bedeuten Wandel.

Und nur so kann Schule heute und zukünftig den Anforderungen gerecht werden, die schon jetzt von Politik und Gesellschaft in „Sonntagsreden“ eingefordert werden. Machen wir uns nichts vor, einen Teil der Verantwortung für ein mögliches Scheitern dieser Aufgabe wird schon jetzt und auch zukünftig gern den Schulleitungen angerechnet werden.

Und genau hier kommen wir als SLV NRW zum Zuge, um dies zu verhindern und die Schulleitungen zu stärken, haben wir uns zum Ziel gesetzt, uns für Ihre Belange einzusetzen. Die Dinge immer wieder aufzugreifen, anzuregen und in den Blick zu rücken, dem hat und nimmt sich die SLV NRW von Anbeginn an.

Letztmalig wurde dies am Ende der Sommerferien erneut in dem ersten Gespräch mit dem MSB ansatzweise thematisiert. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die von Ihnen anlässlich unseres Aufrufs „Wo drückt der Schuh?“ (gegen Ende der Sommerferien) mit eingebracht. An dieser Stelle unseren Dank für Ihre zahlreichen Einsendungen.

In dieser Zusammenkunft mit der Ministerin und dem Staatssekretär wurden beide von uns über die diversen Sachverhalte informiert und aufgefordert, diese unter den veränderten Bedingungen kritisch zu beleuchten.

Einer dieser Sachverhalte betrifft z.B. das Verhältnis zwischen den Schulleitungen und der Schulaufsicht. Viele von Ihnen werden bereits die Erfahrung gemacht haben, dass sie einerseits für ihre Schule immer wieder explizit von der Schulaufsicht in die Verantwortung genommen werden. Andererseits sich die Schulaufsicht gerne herausnimmt und geradezu darauf besteht, in personalrechtlichen Fragen - oft ohne Rücksprache mit der Schule - die eigenen Interessen durchzusetzen.

Hierzu nenne ich Ihnen ein aktuelles Beispiel zum Thema der schulscharfen Ausschreibungen im Grundschulbereich, was dies sehr deutlich werden lässt:

Beispiel 1: - Zitat Schulleitung -

„Wir haben uns alle sehr gut überlegt, wie eng oder offen wir ausschreiben wollen und empfinden es einen - unsere Arbeit herabsetzenden -Eingriff in die Souveränität als Schulleitung, dass getroffene Entscheidungen derart ausgehebelt werden. Immerhin handelt es sich ja immer noch um „schulscharfe“ Ausschreibungen.

Auch den Hinweis (Anmerkung: durch die Schulaufsicht), dass wir ja keinen echten Bedarf haben könnten, wenn wir nicht (Anmerkung: für Seiteneinsteiger) öffnen, empfinden wir als – gelinde gesagt – Frechheit. Bekanntlich kann eine enge Ausschreibung sehr wohl zu einer erfolgreichen Einstellung führen, vor allem, wenn eine Lehramtsanwärterin / ein Lehramtsanwärter mit der angegebenen „engen“ Fächerkombination an der Schule ausgebildet wurde und gern im System bleiben würde.“

Beispiel 2:

Unterschiedliche Handhabung der BZ im Hinblick auf nicht vorhandene/ oder teils willkürliche Absprachen bzgl. der Einstellungstermine bei schulscharfen Ausschreibungen

  • Argument der BZ - dies sei ihre Hoheit
  • klärende Anweisung des MSBs zur Durchführung erfolgt nicht

Beispiel 3:

Die unterschiedliche Vorgehensweise der Bezirksregierungen bei gleicher Sach- und Erlasslage

  • Auflösen der Förderschulen: a) sachgerechte, fürsorgliche Begleitung vs. b) Alleingelassen sein, Willkür

Beispiel 4:

Besetzung von Stellen nur durch Personen aus der eigenen Bezirksregierung

Dies möchte ich so erst einmal stehen lassen.

Gerne möchte ich Ihren Blick nunmehr auf einen weiteren Punkt lenken, der in der inhaltlichen Arbeit der SLV NRW aktuell einen sehr wichtigen, ich würde sogar behaupten wollen, den wichtigsten Schwerpunkt, bildet.

Ich spreche von der nicht vorhandenen Personalvertretung für Schulleitungen. Die letzte Novelle des Landespersonalvertretungsgesetzes (2011) ordnet uns unausgesprochen in einem Hauptsatz, ohne wenn und aber, den Lehrerinnen und Lehrern zu!!

Machen wir uns bewusst...., wir sind in erster Linie Schulleiterinnen und Schulleiter und keine Lehrerinnen und Lehrer!! Ich gehe davon aus, dass Sie dieses Selbstverständnis mit uns, der SLV NRW, teilen, denn sonst wären Sie heute nicht hier!

Sie leiten/führen Ihre Schule, d.h. Sie sind an Ihrer Schule vornehmlich als Führungskraft unterwegs und tragen dementsprechend die Verantwortung in vielen Bereichen.

Den Widerspruch zwischen der Einordnung in die Gruppe der Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter und der gleichzeitigen, alleinigen Verantwortung für einen Betrieb hat bis vor ca. 5 Jahren in der Verwaltungsbürokratie – selbst von den erfahrensten Juristen des Ministeriums - niemand gesehen oder sehen wollen.

Der SLV NRW ist es in der letzten Legislaturperiode gelungen, diesen Widerspruch deutlich zu machen und die Verantwortlichen zu sensibilisieren, ihren Blick darauf zu lenken, dass dies nicht dauerhaft so bleiben kann.

Es kann nicht sein, dass wir von Personalräten vertreten werden, die im Zweifel und Streitfall, sich mit hoher Wahrscheinlichkeit (immer) auf die Seite der Lehrerinnen und Lehrer stellen müssen.

Diese Personalräte haben, wer will es Ihnen verdenken, zudem kaum ein Interesse daran, für unsere Berufsgruppe Einfluss zu nehmen und sich bei der Gestaltung der Arbeitsplätze von Schulleitungen vermehrt mit einzubringen.

Sie stimmen mir sicherlich zu, dass wir hier gemeinsam aktiv werden können und müssen. Helfen Sie uns, indem Sie als motivierte und engagierte Schulleitungen dieses Bewusstsein in Ihrem Umfeld deutlich machen. Zeigen Sie, dass Sie in einer anderen Rolle agieren und damit auch andere Voraussetzungen/ Bedingungen für Ihre Arbeit als Schulleitungen erforderlich sind, um zielgerichtet und effektiv arbeiten zu können.

Ich bin mir aber auch bewusst, dass wenn uns dies nicht gemeinsam gelingt, immer mehr von uns im System aufgerieben werden und die Bereitschaft diese verantwortungsvolle Führungsaufgabe zu übernehmen, weiter abnehmen wird.

Dies kann nicht in Ihrem, nicht in unserem Sinne sein, denn wir alle stehen für ein intaktes und funktionierendes Bildungssystem. Dazu gehört eine motivierte, kompetente und dialogbereite Schulleitung.

Dialogbereitschaft, das ist für mich das Stichwort der heutigen Veranstaltung.

Es ist uns gelungen, mit dem neuen Ministerium eine konstruktive Atmosphäre zu schaffen als Voraussetzung für weitere Gespräche und dem Verständnis der Ministerin und des Staatssekretärs für die Belange von Schulleitungen. Der Eindruck "des Blickes nach vorne" und der gewollten Kooperation ist entscheidend und sollte nicht durch rückwirkende Kritik beeinflusst werden.

Wir, die SLV NRW laden Sie nun ein, teilzunehmen an dem Vortrag und der Diskussionsrunde mit der Ministerin.

Nutzen Sie mit uns die Chance, die Situation der Schulleiterinnen und Schulleiter in NRW zu verdeutlichen und in eine nachhaltige Zusammenarbeit mit dem MSB einzusteigen. Im Anschluss an den Beitrag der Ministerin möchten wir die Gelegenheit nutzen und Sie bitten, uns Ihre Eindrücke mitzuteilen und die sich aus dem Vortrag ergebenden Fragestellungen noch einmal mit uns gemeinsam zu erörtern.

Benennen Sie die Themen, die Sie für dringend erachten und die wir in den weiteren Dialog mit dem MSB mitnehmen sollen, um Ihre Interessen zu vertreten. Wir greifen Ihre Anliegen auf, um daraus wichtige Handlungsfelder aufzuzeigen sowie notwendige Maßnahmen (ein)zufordern.

Für Fragen, die darüber hinaus, dann noch unbeantwortet blieben, stehen wir selbstverständlich als Vorstand der SLV NRW gerne zur Verfügung.

Sicherlich haben Sie bereits jetzt schon zahlreiche Fragen oder Anregungen, die es gilt untereinander auszutauschen - dem können Sie in einem ersten Schritt - in der sich nun anschließenden Pause – bis zum Eintreffen der Ministerin um 13 Uhr – nachkommen. Sie bringen die Fragen/ Anregungen mit – wir stellen den Kaffee und sorgen für Ihr leibliches Wohl.

Danach bitten wir Sie um 13 Uhr wieder in den Saal, um aus erster Hand die verschiedenen Ansätze der neuen Landesregierung kennenzulernen, und zu erfahren wie das Ziel „Beste Bildung für Nordrhein-Westfalen“ realisiert werden soll.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.