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10.10.2018

Mit alten Sorgen und offenen Fragen in ein neues Schuljahr

Foto: Unsplash / Element5 Digital (@element5digital)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen, dass Sie in den vergangenen Wochen viel Kraft und Fröhlichkeit tanken konnten, um den stetig steigenden Schulleitungsanforderungen weiterhin gewachsen zu sein.

Die SLV NRW hat im zurückliegenden Schuljahr manch „dickes Brett gebohrt“. So haben wir u.a. die nicht nachvollziehbare Besoldungspraxis für Grund-, Haupt- und Realschulleitungen in die öffentliche und politische Diskussion und zu einem erfolgreichen Ende gebracht. Die vorhandene Gerechtigkeitslücke wurde mit einer Anhebung nach A14 zum Teil geschlossen. Konrektoren erhalten nun auch an Grund-, Haupt- und Realschulen A13. Mit dem MSB NRW sind wir weiter in kontinuierlichem Austausch mit dem Ziel, die Interessen der Schulleiterinnen und Schulleiter auf allen Ebenen der Schulaufsicht wahrgenommen und vertreten zu wissen.

Doch trotz aller Erfolge - seien wir ehrlich: Wer von uns sieht dem beschleunigten (digitalen) Wandel, der angeblichen institutionellen Gestaltungsfreiheit und der dialogischen Führung der Mitarbeitenden noch gut gelaunt entgegen? Wer von uns fühlt sich gut unterstützt durch die vorgesetzte Schulaufsicht und arbeitet vertrauensvoll mit ihr und dem Schulträger zusammen?

Uns erreichen immer mehr Anfragen und Hilferufe von Schulleiterinnen und Schulleitern aller Schulformen und aus allen Regierungsbezirken.

Beklagt werden

  • Rollenunklarheit der Vorgesetzten in der unteren und oberen Schulaufsicht
  • fehlende Transparenz und mangelnde Einschätzung für Tragweite bei relevanten Entscheidungen bzw. Nicht-Anhörung der Schulleiterin oder des Schulleiters und
  • Inkompetenz der Schulaufsicht auf allen drei Ebenen.

Die SLV NRW hat mittlerweile eine lange Liste mit anonymisierten Fällen an das MSB übergeben. Es gibt leider genug aktuelle Gründe, diese Liste ständig fortzusetzen.

So drängt sich in einigen Fällen der Eindruck auf, Konfliktscheue und Verantwortungslosigkeit seien durchgängiges Eignungsmerkmal von Personen zu sein, die in die Schulaufsicht berufen werden. Hier werden z. B. Schulleitungen gedrängt, offensichtlich unqualifizierte Seiteneinsteiger einzustellen und ihnen womöglich Klassenleitungsfunktion zu geben und bei Beschwerden der Eltern ist dann allein die Schulleitung verantwortlich. Da gibt es nicht wenige Beispiele, in denen Schulaufsichtsbeamte am Gängelband der Sachbearbeitung (Vertretung der Verwaltung!) hängen und zum Schaden der nachgeordneten Schulen ihre Rolle nicht ausfüllen können oder mögen.

Geradezu flächendeckend werden akribisch und mit hohem personellen Aufwand geführte dialogische AOSF-Verfahren von Schulaufsichtsbeamten zum Platzen gebracht – aus Angst vor den Eltern. Beim Umgang mit Leistungsbewertungen und Zeugnissen verstetigt sich derselbe Trend.

Immer wieder machen Schulleiterinnen und Schulleiter die Erfahrung, dass ihnen Unterstützung in personalrechtlichen Fällen verwehrt wird. Statt Unterstützung zu bekommen, sehen sie sich der negativen Kritik von Personalverantwortlichen der vorgesetzten Dienstbehörde ausgesetzt – mag der Beschwerdegrund der Lehrkraft auch noch so an den Haaren herbeigezogen sein. Sobald diese den Personalrat bemüht, taucht die Schulaufsicht ab.

Überall im Land treffen Schulleiterinnen und Schulleiter auf Strategien des „Vermeidens“ und „Wegschiebens der Verantwortung“ zu Lasten der Schulleitung vor Ort. Offensives, zielgeleitetes Umgehen mit dienstrechtlichen Verfahren ist so unmöglich.

In unserem Gespräch mit der Ministerin kurz vor den Sommerferien haben wir noch einmal mit Nachdruck auf das fragwürdige Agieren der Schulaufsichten hingewiesen. Wir berichteten Ihnen dazu bereits in unserem Schuljahresendbrief.

Weiteres Kernthema des Gespräches war die Realisierung einer ständigen Interessenvertretung beim MSB, deren Berechtigung die SLV NRW dienst- und personalrechtlich sauber nachweisen kann.

Wir werden im Herbst 2018 das nächste Gespräch im MSB haben. Auch dann tragen wir ggf. Ihren abstrahierten Fall zusammen mit anderen vor, um das übergeordnete Ziel, eine schulformübergreifende Interessenvertretung, nachdrücklich und nachhaltig im Ministerium zu verankern.

Die weiterhin existenten Gerechtigkeitslücken im Besoldungssystem und die Fragwürdigkeit der vorangetriebenen politischen Aushängeschilder (siehe die Unsinnigkeit von UnStat „Wir belügen uns nun das ganze Schuljahr anstatt nur zwei Schulwochen pro Schuljahr und Schule und kommen seltsamerweise doch nicht zu verlässlichen, belastbaren Ergebnissen – oder wollten wir die womöglich gar nicht so genau haben?“) haben wir ebenso auf dem Schirm für das kommende Treffen.


Um diesen Weg weiterhin so erfolgreich beschreiten zu können, brauchen wir Ihre Hilfe! Werden Sie Mitglied in der SLV NRW! Es geht um Sie als Schulleiterin und Schulleiter! Werben Sie für uns und unsere Ziele!

Nehmen Sie unbedingt an der Herbsttagung und der Mitgliederversammlung der SLV NRW teil! Denn es ist 5 nach 12 um sich mit der DSGVO und ihren Konsequenzen für Schulleitungen und unser praktisches Handeln im Kontext Schule auseinanderzusetzen.

Das Interesse an dieser Veranstaltung „Urheberrecht und Datenschutz“ mit Dr. jur. Günther Hoegg (Jurist mit Schwerpunkt Schulrecht und Lehrer!) am 13.11.2018 im Wittener Saalbau ist bereits jetzt sehr groß. Wir haben deswegen die Kapazitäten für Sie erweitert! Sie finden den Link zur Anmeldung auf unserer Homepage: https://www.slv-nrw.de
Direktlink zur Anmeldung

Wie in unserem Schuljahresendbrief angekündigt, hier nun auch unsere aktualisierten Kontaktmöglichkeiten:
Geschvsxäfnolutsstepuxllezd6d Sz7fLV NpzxmRW (gem9clhschaeftsstelle@kwslw5ywv-nrw.de)

Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen e.V.
Geschäftsstelle
c/o Dr. Burkhard Mielke
Postfach 30 09 040409 Düsseldorf

Telefon: 030/58840031Mobil: 0172/2526807

E-Mail: geschaeqgxcvftsstelle@slv-nr2+mmw.dq4meydvk

Vorsitzende SLV NRW
Beate Grunewald-Woitscheck
Telefon: 0211 7489119 oder 0151 27552468
E-Mail: vorsitz@5esl86rv-nrw.dewe

Beratungsdienst: reiskxkwrde@slpxv-nru7fqw.ex0vtde

  • Unser Beratungsdienst berät Sie schriftlich oder fernmündlich.
  • In kritischen schwierigen Situationen beraten und begleiten wir Sie bei Bedarf vor Ort.
  • Wir treten auf Ihren Wunsch in der Angelegenheit an die beteiligte Schulaufsicht heran und betreiben eine Klärung.

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SLV NRW – wir bleiben für Sie dran!