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13.02.2019

Branchenregelung für Schulen des DGUV

Foto: Unsplash / Bill Oxford (@bill_oxford)

Die "Branchenregel Schule", die vom Deutschen Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband (DGUV) u.a. unter der Beteiligung und Mitwirkung durch die  Schulleitungsvereinigung NRW (SLV NRW) erarbeitet wurde ist durch die Gremien und wird voraussichtlich vor Ostern veröffentlicht und an die Schulen geschickt. Sie wird in allen Bundesländern gültig sein, denn es handelt sich um eine Regel des Deutschen Gemeinde-Unfall-Verbandes (DGUV). Dafür ist eine Zustimmung der KMK nicht erforderlich. Sie bindet allerdings die Landesregierungen als Schulhoheitsträger in ihren Aufgaben als Unternehmer. Sie enthält verbindliche Vorgaben, zu denen im Fall "Schule" die Schulträger als Sachkostenträger und Landesregierungen als Schulhoheitsträger gehören. Diese Vorgaben gegenüber ihren Beschäftigten sind einzuhalten, wobei zu den Beschäftigten die Schülerinnen und Schüler, die angestellten Lehrkräfte und Schulleitungsmitglieder, sonstiges pädagogisches Personal, das nicht im Landesdienst steht, sowie das durch den Schulträger beschäftigte Personal zählen. Dabei wird zwischen Soll- und Kann-Vorgaben sowie Empfehlungen unterschieden. In dieser ersten Branchenregel für Schule sind durch unsere Mitarbeit einige Aspekte eingebracht worden, die seitens der KMK nicht zurückgewiesen wurden, und die die zwiespältige Stellung der Schulleiter*innen im System berücksichtigen. So  bezieht die Branchenregel "Schule" die Schulleiter*innen ausdrücklich ein bei den Formulierungen zur Mitwirkung und Mitgestaltung als Arbeitnehmerrecht; sie formuliert aber auch Rollenklarheit und Handlungskompetenzen für die Führungsaufgaben und die an sie delegierten Aufgaben des Sachkostenträgers und des Schulhoheitsträgers.