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24.02.2019

Der Digitalisierungspakt ist geschlossen.

Foto: Unsplash / Mika Baumeister (@mbaumi)

Ob Grundgesetzänderungen wirklich der richtige Weg sind oder sogar eine Gefahr – für Einzelprojekte immer gleich das Grundgesetz ändern zu wollen, bedarf einer weiteren politischen Diskussion. Im Moment ist für uns die Frage der Umsetzung des Paktes und die Verteilung der Finanzmittel vom Bund auf die Länder und von dort über die Ministerien, Mittelbehörden und Kommunen in die Schulen wichtig – und zwar wann und wie viel in den Schulen wirklich ankommt.

Alle Schulen in NRW werden mit mobilen Endgeräten für alle Lernenden wie Lehrenden sowie mit entsprechend aktuellen digitalen Präsentationsmedien plus WLAN in allen Schulräumlichkeiten ausgestattet!

Nach der Ankündigung aus dem BMBF durch Frau Ministerin Wanka im Jahre 2016, fünf Milliarden Euro durch den Bund zur Verfügung zu stellen, geistert diese Vorstellung durch die Köpfe von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Schulleiterinnen und Schulleitern. Nach über 30 Monaten des Stillstandes ist endlich am 20. Februar 2019 die Entscheidung gefallen, dass dieser Betrag tatsächlich an die Bundesländer gegeben wird.

Über das Prozedere bis zum diesem Tag decken wir besser den Mantel des Schweigens. Nicht verschweigen wollen wir allerdings die Umstände, unter denen sich  Schulleiterinnen und Schulleiter mit der Digitalisierung bis zum  heutigen Tag und sicher noch einmal einige Zeit in den Schulen auseinandersetzen mussten und müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nicht wenige von uns arbeiten in einem Schulgebäude, in dem es weder einen PC-Raum noch mobile Endgeräte für die Hand der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte, geschweige denn interaktive Tafeln, Whiteboards und Beamer gibt. Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit sind in NRW im Wesentlichen davon abhängig, wo man wohnt und ob der Schulträger sich in der Haushaltssicherung befindet! Des Weiteren hängt die Ausstattung der Schulen mit Internet und womöglich WLAN davon ab, ob der Schulträger verstanden hat, dass er trotz Haushaltssicherung Personal einstellen muss, um die zur Verfügung gestellten Mittel aus „Gute Schule 2020“ auch abzurufen! …und um damit weiterzuarbeiten und zum Beispiel die digitale Infrastruktur sowie den baulichen Zustand der Schulgebäude allgemein in ein neues Zeitalter zu beamen.

So landen wir zwangsläufig bei einem uralten Thema:

Das Verantwortungsgeschiebe und die  Kommunikationslosigkeit zwischen Schulministerium und Landesregierung einerseits und den Kommunalen Spitzenverbänden andererseits! Und den Auswirkungen dieses ewigen Dilemmas auf die Schulleiterinnen und Schulleiter, die regelmäßig das ausbaden, was andere in Tateinheit verbocken!

Anstatt erst einmal die nötigen Rahmenbedingungen zu klären und die Voraussetzungen in allen Schulen und Schulformen zu schaffen, wird der Medienkompetenzrahmen in Kraft gesetzt und der Erwerb des Medienpasses zum Pflichtprogramm. Die Erfahrungen aus dem Debakel rund um die großspurig angekündigte LOGINEO NRW Implementierung haben offensichtlich nicht gewirkt. Selbst erlebte Peinlichkeit  führt zu keinem Lerneffekt.

In unseren Schulen gibt es kaum voll umfänglich ausgerüstete Lehrerarbeitsplätze, ebenso zum Teil nicht einmal stabiles Internet um Dienstmails abzurufen.

DAS ist die Realität an leider viel zu vielen Schulen des Landes! Die Schulen sind aufgefordert, auf dieser  Basis Grundschüler und -schülerinnen an das Programmieren heranzuführen.

Noch ein Wort zu den offensichtlich unrealistischen Folgenabschätzungen:

Wo sind eigentlich die zusätzlichen Entlastungsstunden für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die wir nun ins Boot holen, um an unseren Schulen

  1. Beratung für die Schulleitungen in Datenschutzangelegenheiten zu finden?
  2. Ressourcen für die  Datenschutzanforderungen unserer Homepages und deren Betreuung zu generieren?
  3. die Medienkoordination zu entlohnen?
  4. den First Level Support an unseren Schulstandorten für alle mobilen und sonstigen Endgeräte zu sichern?

Diese Fragen und auch die folgenden müssen wir Ihnen stellen, Frau Ministerin.

Wann klären Sie diese Rahmenbedingungen?                                                    Woher nehmen wir in Zeiten des massivsten Lehrkräftemangels seit Jahrzehnten diese Ressourcen?
Haben Sie in den kompetenten Kompetenzteams der Kreise und kreisfreien Städte überhaupt irgendwelche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die diesem digitalen Fortbildungstsunami aus den Lehrerkollegien gewachsen sind?

Oder wird es so laufen wie bei der Inkraftsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ja nach Interpretation des Schulministeriums nichts Neues bot? Letztendlich brachte das Ministerium es auf einen für das MSB bequemen Standpunkt:

 Die Verantwortung läge seit 30 Jahren immer schon alleinverantwortlich bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter!

Damals vergaßen Sie, Frau Ministerin, die eigenen Datenschutzbeauftragten der Schulaufsichtsbehörden mitzunehmen, mit der Folge, dass diese völlig überfordert  von den Anfragen der Schulleitungen überrannt wurden.

Am Beispiel der Inkraftsetzung des Medienkompetenzrahmens  aus der Sicht der SLV NRW wird sehr deutlich, dass die Frage der Umsetzbarkeit eine nachgeordnete Rolle spielt.

Die Verantwortung für die Umsetzung wird ohne einen Blick auf Machbarkeiten, Schwierigkeiten und Unmöglichkeiten an die Schulleitungen delegiert. An dieser Stelle sagen wir noch einmal:

 „Es kann nicht sein, dass Schulleiterinnen und Schulleiter zum Sündenbock dafür gemacht werden, dass Politik, Schulträger, und Schulaufsicht in Tateinheit die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen total aus dem Blick verloren haben und – noch schlimmer – auf Jahre hinaus gefährden. So werden wir mittel- und längerfristig nicht dafür sorgen, dass unsere Kinder im internationalen Vergleich mithalten können.“

Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulformen stehen allein mit der Realisierung des Medienkompetenzrahmens. Ggf. werden sie ohne  Schutz des Dienstherrn zur Verantwortung gezogen und baden aus, was der Gesetzgeber nicht durchdacht und auf Umsetzbarkeit geprüft hat. Wieder einmal werden keine flächendeckenden Ressourcen zur Verfügung gestellt, um den Anforderungen des gesetzten Rahmens gerecht werden zu können.

Deswegen bleibt die SLV NRW auch weiterhin für Sie dran! Die SLV NRW kämpft für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um eine Interessensvertretung auf allen Ebenen der Schulaufsicht. Damit Entscheidungen für die Schulen nie mehr ohne die Einbeziehung der Schulleiterperspektive und endlich mit dem Blick fürs Sinnhafte und Machbare gefällt werden.

Werden Sie Mitglied! Das Aufnahmeformular sowie die weiteren Kontaktdaten des Beratungsdienstes, der Geschäftsstelle und des Gesamtvorstandes finden Sie auf unserer Website https://www.slv-nrw.de/.

Ich werde auch weiterhin in diesem Sinne den Schulleitungsverband leiten und hoffe mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, im engen Austausch zu bleiben.

So freue ich mich darauf, die neu im Amt befindlichen Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulformen am 30. April 2019 in Dortmund begrüßen zu dürfen. Verweisen möchte ich auch schon jetzt auf die Herbsttagung der SLV NRW am 11. November 2019 in Düsseldorf mit Frau Ministerin Gebauer. Hierzu wie zu unseren weiteren Gesprächen mit dem MSB NRW werden wir Sie auch weiterhin regelmäßig mit Informationen versorgen!

Bis dahin wünsche ich Ihnen im Namen des SLV NRW – Vorstandes einen schönen Frühling, in dem wir gemeinsam mit Ihnen auf den Osterhasen mit seinen Überraschungseiern aus dem Digitalpakt warten.

Harald Willert