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26.03.2020

Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer

Foto: Unsplash / Alexander Andrews

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns erreichen derzeit verstärkt Nachfragen zur Anwesenheitspflicht von Schulleiterinnen und Schulleitern in der aktuellen Situation.
Für die SLV NRW hat Martina Reiske die Grundlagen und „Denkhilfen“ für diese Fragestellungen zusammengestellt.

Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer

Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten. Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz. Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden. Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte sichergestellt werden.

Des Weiteren steht in der Schulmail vom 15.3.:
"Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder aber in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden."

Diese Zitate aus den Schul-Mails machen deutlich, dass wir auch flexible Entscheidungen treffen können.

Wenn Sie schreiben, dass Sie aus dem "Home-Office" heraus die Erreichbarkeit gewährleisten können, ist es durchaus denkbar, dass Sie Home-Office machen. Ich gebe zu bedenken, dass, wenn eine Notbetreuung in der Schule eingerichtet werden musste, die Präsenz der Schulleitung auch ein positives Zeichen für die Lehrkräfte ist.

Sollten Sie keine Notbetreuung in der Schule haben, können Sie den Begriff "Erreichbarkeit" für sich definieren.

Wie auch immer Sie nun mit dieser E-Mail umgehen:

Ich wünsche Ihnen gute Entscheidungen und passen Sie gut auf sich auf.

Ich wünsche Ihnen Zuversicht, Geduld, Energie und gute Gesundheit.

Freundliche Grüße

Martina Reiske