Steuerbescheinigung  Mitglied werden
<- Zurück zu: Aktuelles
24.05.2020

Anfragen an das Ministerium

Foto: Unsplash / Maximilian Scheffler

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Schulöffnung haben wir uns in den letzten zehn Tagen mit Anfragen an das  MSB gewandt.

Dazu gehörte die Klärung des Anspruchs auf Mehrarbeitsvergütung für Schulleiterinnen und Schulleiter.
Informationen von Personalräten hatten wir entnommen, dass auch in der aktuellen Schulsituation Lehrerinnen und Lehrer Anspruch auf die Vergütung von Mehrarbeit haben, wenn die dafür gültigen Kriterien erfüllt sind (z.B. Mehrarbeit über das im Stundenplan verankerte Stundenvolumen, kein Ausfall von Unterricht, der verrechnet werden müsste).
Auch viele Schulleiter*innen in den verschiedenen Schulformen haben faktisch Mehrarbeit geleistet, die sich in der Regel nicht an den geleisteten Unterrichtsstunden messen lässt, sondern nur an der tatsächlichen Leitungszeit, die sie in der Schule und auch andernorts für die Schule geleistet haben.

Für die SLV NRW  ist nicht nachvollziehbar, dass die Betroffenen keine Möglichkeit bekommen sollen, für ihre Mehrarbeit Vergütung in Anspruch nehmen zu können.
Wir warten jetzt gespannt auf die Auskunft, wie  betroffene Schulleiter*innen ihre Ansprüche geltend machen können.
In diesem Zusammenhang haben wir zudem darum gebeten, ggfs. auch die Schulaufsicht über eine entsprechende Entscheidung zu informieren. Erfahrungsgemäß bestimmen in den Regierungsbezirken und auch auf der Ebene der Unteren Schulaufsicht unterschiedliche Sicht- und Verfahrensweisen den Umgang mit dieser Frage.

 

Weiterhin ist an die SLV NRW die Frage herangetragen worden, ob und unter welchen  Umständen eine Schulleitung Maskenpflicht in der eigenen Schule verfügen kann.

Hintergrund unserer Frage war die Bitte eines Mitgliedes um Unterstützung. Er ist von seiner Schulaufsicht gerügt worden, weil er Maskenpflicht anordnen wollte und die entsprechenden Vorbereitungen getroffen hatte.

Während unser Justitiar sofort wenig Zweifel an der Berechtigung des Schulleiterhandeln hatte, wenn entsprechende Umstände eine solche Maßnahme als geboten erscheinen lassen, warten wir – wie auch im ersten Fall - noch immer auf eine Antwort des MSB.

Sehr schnell ging es allerdings bei der Anfrage zur plötzlichen Entscheidung, auch schwangere Kolleginnen in mündlichen Abiturprüfungen einzusetzen. Dieser Erlass war überraschend an die Schulen gelangt. Die fernmündliche Erklärung sei hier nur dem Sinne nach zitiert. Demnach revidiere das MSB vorausgegangene Festlegungen, wenn neue Erkenntnisse (hier die Einschätzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes) verändertes Agieren sinnvoll und vertretbar erscheinen lässt und damit schulische Schwierigkeiten ausgeräumt werden können.

Anmerkung: Nicht nur die SLV NRW ist interessiert, mit welchen plötzlichen und neuen Erkenntnisse seit Wochen das ständige Hin und Her in den Corona- Mails und den ministeriellen Äußerungen begründet wird.

 

Wir werden Sie über die Antworten des MSB informieren, sobald diese die SLV NRW erreichen.

Der Vorstand der SLV NRW wünscht Ihnen für den Rest des Schuljahres viel Erfolg für die inhaltliche Arbeit und die Organisation an Ihrer Schule.
Bleiben Sie gesund.

Mit kollegialen Grüßen
Harald Willert, Vorsitzender SLV NRW e.V.