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28.02.2026

Stellungnahme zur Diskussion um bundesweite Einschränkungen der Social-Media-Nutzung für Kinder und Jugendliche

Foto: Unsplash / AbsolutVision

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Die Schulleitungsvereinigung NRW schließt sich der Stellungnahme des Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands ausdrücklich an und unterstützt die dort formulierten Forderungen nach bundeseinheitlichen Regelungen zur Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen.

In der täglichen Praxis an unseren Schulen beobachten auch wir die in der Stellungnahme beschriebenen Entwicklungen: zunehmende Konzentrationsprobleme, Übermüdung infolge nächtlicher Nutzung digitaler Plattformen, eskalierende Konflikte in Messenger-Gruppen sowie erhebliche Belastungen durch Cybermobbing und digitale Ehrverletzungen . Diese Phänomene wirken unmittelbar in Unterricht, Schulklima und pädagogische Prozesse hinein. Schulen tragen hier seit Jahren zusätzliche Verantwortung, ohne dass klare und einheitliche gesellschaftliche Leitplanken bestehen .

Wir teilen die Einschätzung, dass bundeseinheitliche Regelungen keine Einschränkung pädagogischer Autonomie darstellen, sondern eine notwendige staatliche Rahmensetzung zum Schutz Minderjähriger sind . Vergleichbar mit Regelungen im Jugend- oder Verbraucherschutz braucht es auch im digitalen Raum verlässliche Altersgrenzen und Schutzmechanismen. Unterschiedliche landesrechtliche Lösungen würden einen Flickenteppich erzeugen und Schulen wie Eltern in eine schwierige Rechtsunsicherheit führen .

Zugleich unterstreichen wir, dass Regulierung allein nicht ausreicht. Medienbildung bleibt eine zentrale Aufgabe schulischer Arbeit. Digitale Mündigkeit entsteht durch systematische Bildung, durch verbindliche curriculare Verankerung, qualifizierte Fortbildung der Lehrkräfte und eine enge Zusammenarbeit mit Eltern . Schutz und Befähigung müssen zusammen gedacht werden.

Als Landesverband sehen wir es als unsere Verantwortung an, die Perspektive der Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen in diese Debatte einzubringen. Wir begrüßen daher die Initiative des ASD und unterstützen die Forderung nach klaren, bundesweit einheitlichen Regelungen ausdrücklich. Sie stärken den Schutz von Kindern und Jugendlichen, entlasten Eltern, schaffen Rechtssicherheit für Schulen und verbessern die Rahmenbedingungen für konzentriertes Lernen .

Die Schulleitungsvereinigung NRW steht bereit, sich konstruktiv und fachlich fundiert in die weitere Ausgestaltung entsprechender Maßnahmen einzubringen.