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19.11.2025

Kostenpflichtige Handybeutel – Einschätzung der SLV NRW

Bilder: Rizki Kurniawan, Bill Oxford / Unsplash

Bilder: Rizki Kurniawan, Bill Oxford / Unsplash

Viele Schulen diskutieren derzeit den Einsatz von Handybeuteln, deren Kosten oft von Eltern getragen werden sollen. Die SLV NRW bewertet diese Entwicklung kritisch.

Grundsätzliche Hinweise

  • Eine kostenpflichtige Maßnahme bleibt für Eltern immer freiwillig.
  • Schulen können Eltern nicht zur Zahlung verpflichten.
  • Lehnen Eltern die Kostenübernahme ab, müsste die Schule die Beutel im Zweifel selbst finanzieren.

Empfehlung der SLV NRW: Zunächst auf erprobte, kostenfreie Regelungen zurückgreifen.

Best-Practice für Schulen

1. Klare Grundregel

  • Private Handynutzung ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  • Ausnahmen sind möglich, wenn die Lehrkraft die Nutzung im Unterricht ausdrücklich erlaubt.

2. Umgang mit Verstößen

Bei unerlaubter Nutzung:

  • Das Handy wird eingezogen und im Sekretariat sicher aufbewahrt.

Rückgabe:

  • Eltern: Abholung am selben Tag möglich.
  • Schülerinnen und Schüler: Erhalten das Gerät am nächsten Tag zurück.

Diese klare Differenzierung stellt sicher, dass

  • regelkonformes Verhalten sichtbar bleibt und
  • Verstöße eine spürbare Konsequenz haben.

Es darf nicht passieren, dass ein Kind, das sich an die Regeln hält, am Ende genauso sein Gerät mit nach Hause nimmt wie ein Kind, das dagegen verstoßen hat.

Diese Regelung ist einfach, kostenfrei und an vielen Schulen bewährt.

 

Rechtliche Einordnung

  • Das Schulgesetz NRW (§ 53 SchulG) erlaubt die Wegnahme von Gegenständen als erzieherische Maßnahme.
  • Es enthält keine Vorgaben zur Dauer des Einbehaltens.

Die oft zitierte „Ein-Tages-Regelung“

  • ist kein Gesetz,
  • stammt aus einem juristischen Kommentar und
  • wird fälschlicherweise von Bezirksregierungen als verbindlich dargestellt.

Wichtig: Schulleitungen müssen dieser Auslegung nicht folgen und können sich rechtlich sicher dagegen positionieren.

Fazit der SLV NRW

  • Kostenpflichtige Maßnahmen sind für Eltern freiwillig.
  • Schulen tragen die Verantwortung, wenn Eltern nicht bezahlen.
  • Kostenlose Alternativen sind verfügbar und praxiserprobt.
  • Die rechtliche Grundlage erlaubt flexible Lösungen.
  • Klare Regeln schaffen Fairness und Verlässlichkeit für alle.

Bei Rückfragen:
Reto Stein – stein@slv-nrw.de
SLV NRW – Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen