Pressemitteilung zur Handlungsempfehlung zur Handynutzung an Schulen: Unklare Vorgaben, fehlende Verbindlichkeit
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Pressemitteilung der Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen (SLV NRW)
Die Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen nimmt die vom Ministerium für Schule und Bildung vorgelegte "Handlungsempfehlung zum Umgang mit Handys und Smartwatches an Schulen" zur Kenntnis, sieht jedoch wesentliche Schwächen in der Umsetzung und Verbindlichkeit dieser Regelungen.
Grundsätzlich begrüßen wir, dass Schulen Gestaltungsfreiheit erhalten. Allerdings bleibt die Handlungsempfehlung in vielen Punkten vage und überlässt den Schulen die Verantwortung, tragfähige Konzepte eigenständig zu entwickeln, ohne sie dabei mit konkreten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Dies führt zu einer uneinheitlichen Praxis, die Konflikte eher befördert als löst.
Ein pauschales Handyverbot an allen Schulformen ist nicht zielführend, doch die Empfehlung verpasst die Chance, klare Mindeststandards für den Umgang mit digitalen Geräten zu definieren. Schulen werden aufgefordert, eigene Regeln zu entwickeln, jedoch ohne klare Vorgaben oder verbindliche Unterstützung seitens des Ministeriums. Die Praxis zeigt, dass solche unklaren Regelungen zu Unsicherheiten und Problemen in der Durchsetzung führen.
Die Empfehlung betont zu Recht, dass Smartphones und Smartwatches sowohl Potenziale als auch Herausforderungen mit sich bringen. Doch anstatt Schulen in ihrer pädagogischen Arbeit zu stärken, werden sie mit der Aufgabe allein gelassen, tragfähige Lösungen zu finden. Der Verweis auf schulinterne Aushandlungsprozesse ist zwar partizipativ gedacht, kann aber ohne klare Leitplanken zu langwierigen und unproduktiven Diskussionen führen.
Besonders problematisch sehen wir die fehlende Unterstützung bei der konsequenten Durchsetzung von Regeln. Während von Schulen erwartet wird, klare Maßnahmen zu definieren, bleibt unklar, wie sie diese rechtssicher und praktikabel umsetzen können. In der Praxis zeigt sich bereits jetzt, dass Lehrkräfte oft mit Widerständen konfrontiert sind, wenn sie gegen Regelverstöße vorgehen, insbesondere wenn keine einheitliche Linie auf Landesebene existiert.
Als Schulleitungsvereinigung fordern wir daher das Ministerium auf, verbindlichere und praxisnahe Regelungen zu schaffen, die Schulen nicht nur in ihrer Eigenverantwortung stärken, sondern sie auch mit klaren Rahmenbedingungen unterstützen. Ohne klare Vorgaben bleibt die Umsetzung weitgehend dem Zufall überlassen, was weder den Schulen noch den Schülerinnen und Schülern hilft.
Fazit: Die Handlungsempfehlung setzt grundsätzlich an der richtigen Stelle an, bleibt aber in ihrer Verbindlichkeit und Praxisnähe unzureichend. Schulen benötigen nicht nur Gestaltungsfreiräume, sondern auch klare Vorgaben und Unterstützung, um tragfähige und durchsetzbare Regeln zu etablieren. Die Landesregierung ist hier in der Pflicht, für einheitliche, praktikable und rechtssichere Regelungen zu sorgen.
Wolfgang Siebeck
Vorsitzender
Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen (SLV NRW)