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Schulrecht und Schulverwaltung

Moderator:Hans Hummes 

Kontakt: hummes@slv-nnuxjcrw.ttade3xk <i xhcladrrss="fa-ntagdenvelope32s f/tvp1ar">uap</i> (hu59evumme/zlvps@slv-nqxorw.bw4lde)

FAQs zu der Reihe "Schulrecht und Schulverwaltung"

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… anlässlich einiger Rückfragen zum aktuellen Angebot.

  • Sind alle Module einzeln buchbar? – Ja!
  • Gilt der Tagungsbeitrag (145,-- € bzw. für Mitglieder 110,-- €) für die ganze Reihe oder pro Modul? – Der Tagungsbeitrag gilt pro Modul.
  • Bin ich angemeldet, wenn ich einfach den Tagungsbeitrag überweise? – Nein, bitte füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus und überweisen Sie dann den Tagungsbeitrag.
  • Können auch Schulverwaltungsassistent/innen oder Schulsekretär*innen an den Modulen teilnehmen? – Nein, die Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Schulleitungsmitglieder (auch kommissarische SL, Stellvertreter und mit Leitungsaufgaben beauftragte Lehrkräfte).
  • Können Schulen Mitglieder der SLV werden und als solche den Tagungsbeitrag für Mitglieder in Anspruch nehmen? – Nein, in der SLV NRW e.V. gibt es nur die persönliche Mitgliedschaft.



Module im Veranstaltungskalender

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Inhalte

1. Basics der Schulverwaltung

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Lehrerinnen und Lehrer sind oft sehr plötzlich damit konfrontiert, dass sie als Schulleiterinnen und Schulleiter nach einer Beförderung oder kommissarisch eine Behörde zu leiten oder eine administrative (leitende) Funktion zu übernehmen haben: In Studium, Aus- und Fortbildung kommt dieser Aspekt regelmäßig zu kurz.

Pädagogen, Verwaltungsfachleute und Juristen sprechen unterschiedliche Sprachen: Juristen und Verwaltungsfachler haben in der Regel keine Ahnung vom Schulalltag, Schulpraktikern wird ebenso regelmäßig vorgeworfen, keine Antenne für rechtliche und administrative Rahmenbedingungen zu haben.

Auch die Verwaltungstätigkeit der Schule steht im Dienste des pädagogischen Auftrags. Also sollte man sie möglichst professionell und effektiv betreiben, um sie sich „vom Halse zu schaffen“.

Stichwörter:
  • Aktenführung: Akten- bzw. Datenplan, der „Vorgang“, Aktenaufbewahrung, Datenschutz
  • Büroausstattung u. Büroorganisation: Ergonomischer Arbeitsplatz, (Zuständigkeiten des Arbeitsschutzes), Planungshilfen, Vordruckwesen
  • Dienstsiegel, Wappen u. Flaggen, Ehrungen und Nachrufe
  • Hausrecht, Haushalt: Haushaltsplan der Schule, Rechnungsprüfung
  • Schule als Behörde: Verwaltungs- und Rechtssprache, Realakt und Verwaltungsakt, Schriftlichkeitsprinzip,
  • Schule als Teilnehmer am Geschäftsverkehr: Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Mahnverfahren, Urheberrecht
  • Schulaufsicht: Dienstaufsicht – Fachaufsicht – Kommunalaufsicht
  • Technische Ausstattung - Terminplan, Terminplanung
  • Vereinsrecht (Förderverein)
  • Verwaltungsaufgaben d. Schulleitung, „unterwertige Tätigkeiten“, Hierarchie der Leitungsaufgaben
  • Verwaltungspersonal: Schulsekretärin, Hausmeister...
  • Zuständigkeiten: Gemeindeordnung, Innere Schulangelegenheiten, äußere Schulangelegenheiten



2. Schul- und Dienstrecht in NRW I – Einführung

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Schulleiterinnen und Schulleiter müssen in ihrer alltäglichen Arbeit eine Fülle von Entscheidungen treffen, die sich im Spannungsfeld von rechtlichen Vorgaben und pädagogischen Überlegungen bewegen.

Schulleiterinnen und Schulleiter müssen dabei im Lichte pädagogischer Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit Gesetze und Vorschriften auslegen und anwenden, ohne darin hinreichend vorgebildet zu sein.

In Studium, Aus- und Fortbildung kommt der rechtliche Aspekt meist zu kurz. Pädagogen und Juristen sprechen unterschiedliche Sprachen: Juristen haben in der Regel keine Ahnung vom Schulalltag, Schulpraktikern wird ebenso regelmäßig vorgeworfen, keine Antenne für rechtliche Rahmenbedingungen zu haben.

Entsprechendes gilt für den Bereich des Dienstrechts, wo immer mehr Aufgaben auf Schulleiterinnen übertragen bzw. abgewälzt werden.




3. Schul- und Dienstrecht in NRW II – Erweiterung und Vertiefung

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Schulleiterinnen und Schulleiter müssen in ihrer alltäglichen Arbeit eine Fülle von Entscheidungen treffen, die sich im Spannungsfeld von rechtlichen Vorgaben und pädagogischen Überlegungen bewegen.

Schulleiterinnen und Schulleiter müssen dabei im Lichte pädagogischer Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit Gesetze und Vorschriften auslegen und anwenden, ohne darin hinreichend vorgebildet zu sein.

In Studium, Aus- und Fortbildung kommt der rechtliche Aspekt meist zu kurz. Pädagogen und Juristen sprechen unterschiedliche Sprachen: Juristen haben in der Regel keine Ahnung vom Schulalltag, Schulpraktikern wird ebenso regelmäßig vorgeworfen, keine Antenne für rechtliche Rahmenbedingungen zu haben.

Entsprechendes gilt für den Bereich des Dienstrechts, wo immer mehr Aufgaben auf Schulleiterinnen übertragen bzw. abgewälzt werden.

Stichwörter für die Einführungs- und Vertiefungsveranstaltung:

(Überschneidungen liegen in der Natur der Sache, daher ist es möglich, die Veranstaltungen unabhängig voneinander zu buchen – wenn auch die systematische Reihenfolge Basics – Recht I – Recht II – Fallbesprechungen empfehlenswert ist.)

Wie liest man Gesetze, Verordnungen und Erlasse?, Rechtsbegriffe und  deren Bedeutung, Auslegungsregeln, Verbindlichkeitsgrad von Vorschriften, Aufnahmeentscheidung, Aufsicht, Beamtenpflichten, Beamtenrechte, Beschwerden, Erziehungsmaßnahmen, Fridays for future, Notengebung, Ordnungsmaßnahmen, Realakt, Remonstrationspflicht, Überlastung von Schulleitungen, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Versetzungsentscheidungen, Vertretungserlass, Verwaltungsverfahrensgesetz, Behandlung von Beschwerden und Widersprüchen; Schulgesetz NRW im Einzelnen, Verwaltungsverfahren im Schul- und Dienstrecht, Übertragung von Aufgaben des Dienstvorgesetzten auf die Schulleiter/innen, Kostenentscheidung bei Verwaltungsakten

Was nicht in der BASS steht: Andere Vorschriften für die Schule (z.B. Bundeskinderschutzgesetz, Arbeitsschutz, Infektionsschutz, Urheberrecht, Zivilrecht [Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag], Strafrecht und Schule, ...).

Wünsche nach thematischen Schwerpunktsetzungen bitte spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung an den Referenten mailen: hummes@slv-nnuxjcrw.ttade3xk <i xhcladrrss="fa-ntagdenvelope32s f/tvp1ar">uap</i> (hu59evumme/zlvps@slv-nqxorw.bw4lde)




4. Fallbesprechungen

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In dieser Veranstaltung werden die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf Alltagsfälle angewandt (Vertiefung, Erweiterung, Festigung).

Neue Teilnehmer erhalten anhand von Fallbeispielen „Erste Hilfe“, wenn auch zunächst ohne die systematische Verortung im System des Schul- und Dienstrechts. Häufig zu beobachten: Der Aha-Effekt: Meine Probleme sind ja gar nicht nur meine Probleme – sie kommen so oder ähnlich nahezu überall vor.

Eine kleine Auswahl:
  • Elisabeth (Kl. 3) berichtet ganz stolz, ihre Schwester habe jetzt auch die Masern und dürfe zuhause bleiben, sie selber aber nicht...
  • Schüler pinkelt mitten in der Stunde aus dem Fenster
  • Widerspruch gegen Abschlusszeugnis wg. Mathezensur bis hin zum Klageverfahren
  • Ein Schulfremder parkt regelmäßig auf dem Schulgelände
  • Hausverbot wg. Störung des Schulbetriebes
  • Widerspruch beim Bürgermeister
  • Lieferant befährt während der Pause den Schulhof
  • Zuweisung eines Intensivtäters
  • Lehrer weigert sich, SL Einblick in Klassenarbeiten zu gewähren
  • Lehrer weigert sich, Sprachfehler in Klassenarbeiten zu korrigieren
  • Lehrer gibt grundsätzlich keine „eins“ oder „sechs“
  • Lehrer schwänzt Konferenz in der letzten Ferienwoche
  • L weigert sich, im Vertretungsfall fachfremd zu unterrichten, weil keine U-Vorgaben vorliegen
  • Ordnungsmaßnahme gegen mehrere Schüler: die Eltern wollen nur gemeinsam vor der Konferenz auftreten
  • Minderung bei Klassenfahrt wg. Mängeln am Bus oder wg. ungeeignetem Fahrer...

 

Alle besprochenen Fälle sind im Schulalltag vorgekommen, sie stammen aus den Erfahrungen der Teilnehmer, den Anfragen beim SLV-Beratungsdienst oder der Rechtsprechung.

Arbeitsformen:

Vortrag mit Diskussion, Einzel-, Gruppenarbeit und Simulationen (Übungsaufgaben) je nach Interessenlage, die konkreten Festlegungen richten sich nach der Größe der Gruppe und den Interessenschwerpunkten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Übungen: z.B. Schriftwechsel allgemein - Bescheid formulieren: - Rechtsbehelfsbelehrung formulieren - Aktenzeichen - Vordruckwesen - Vorgänge abarbeiten ...

Eigene Fälle / Vorgänge und Problemstellungen können Sie gerne zu allen Veranstaltungen mitbringen – natürlich anonymisiert – oder vorab an die Tagungsleitung (hummes@slv-nnuxjcrw.ttade3xk <i xhcladrrss="fa-ntagdenvelope32s f/tvp1ar">uap</i> (hu59evumme/zlvps@slv-nqxorw.bw4lde)) schicken. Bitte melden Sie eigene Wünsche zu den Themen frühzeitig an!





Allgemeiner Hinweis

Eigene Fälle / Vorgänge und Problemstellungen können Sie gerne zu allen Veranstaltungen mitbringen – natürlich anonymisiert – oder vorab an die Tagungsleitung schicken.
Bitte melden Sie eigene Wünsche zu den Themen frühzeitig an!

In allen vier Modulen geht es um Grundlegendes, Corona bedingte Besonderheiten können besprochen werden, stehen aber nicht im Mittelpunkt. Wünsche für Modul 4 (Fallbesprechungen) bitte bis 10.10.2021 mitteilen: hueltimmes@shjlv-nrw.de1y&nulluhbsp;jw<i class="fwcoa-envegdrplope fniar"></iq5e>4ad3 (hummescg9l@slv-nrwnve.de2yntn)

Konditionen, Tagungsort, Preise

Aktuelle Informationen, Terminänderungen, freie Plätze usw. unter

http://hummes.org/schulverwaltung-und-schulrecht-termine/

Klicken Sie hier , um zum Online-Anmeldeformular zu kommen.

Fortbildung auf Bestellung

Alle Angebote aus dem Programm „Praktiker für die Praxis - Schulverwaltung und Schulrecht“ sind auch als „Fortbildung auf Bestellung“, buchbar, z.B. auch für SCHILF.

Anfragen bitte unmittelbar beim Referenten: hummoaes@slv-nrw.do7egn

Veranstaltungsort:

   Landvolkshochschule Freckenhorst, Am Hagen 1, Freckenhorst, 48231 Warendorf

Tagungspauschale
(enthält Teilnehmerbeitrag, Stehkaffee, Mittagessen, Kuchenbuffet)

   für Nichtmitglieder der SLV NRW: 145,- €
   Mitglieder: 110,- €
   Teilnehmerzahl: 5 – 12
   Berücksichtigung in der Reihenfolge des Zahlungseingangs

Bitte beachten Sie die Anmeldungs-, Zahlungs- und Stornierungshinweise 

Übernachtungsmöglichkeit in der LVHS (ÜF 47,00 €), sofern Plätze zur Verfügung stehen. Buchung und Abrechnung unmittelbar bei der LVHS: Tel. 02581 9458-0; Mail: tu2we9ente-b@bistumgwcy0-muwnk8xenster.de <idh classqsmlw="fa-envelok31ype fsqcar"></i>esnc (tuu0tecente-n2g4bb@bil5iy2stum-cc6muejkpvnster.de)