Modul 2: Schul- und Dienstrecht in NRW I – Einführung
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Schulleiterinnen und Schulleiter müssen in ihrer alltäglichen Arbeit eine Fülle von Entscheidungen treffen, die sich im Spannungsfeld von rechtlichen Vorgaben und pädagogischen Überlegungen bewegen.
Schulleiterinnen und Schulleiter müssen dabei im Lichte pädagogischer Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit Gesetze und Vorschriften auslegen und anwenden, ohne darin hinreichend vorgebildet zu sein.
In Studium, Aus- und Fortbildung kommt der rechtliche Aspekt meist zu kurz. Pädagogen und Juristen sprechen unterschiedliche Sprachen: Juristen haben in der Regel keine Ahnung vom Schulalltag, Schulpraktikern wird ebenso regelmäßig vorgeworfen, keine Antenne für rechtliche Rahmenbedingungen zu haben.
Entsprechendes gilt für den Bereich des Dienstrechts, wo immer mehr Aufgaben auf Schulleiterinnen übertragen bzw. abgewälzt werden.