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Text 21

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Donnerstag, 18.06.2020
Brief an Schule in NRW

Aktuell zum neuen Schuljahr - Zum Schuljahresbeginn 20/21 „Normalbetrieb“ in allen Schulen des Landes

 

Nach der Rahmenvereinbarung der Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Merkel vom 17. Juni hat das MSB bestätigt, dass auch für die Schulen in NRW der „Normalbetrieb“  vorgesehen ist.

 

Frau Ministerin Gebauer und Herr Staatssekretär Richter kündigten auf Nachfrage der SLV NRW an, dass die Schulleitungen eine Schulmail mit allen relevanten Bestimmungen und Vorgaben für das kommende Schuljahr am Montagmorgen in den Postfächern vorfinden werden.

 

Mit kollegialen Grüßen

 

Harald Willert , Vorsitzender SLV NRW




Text 20

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Mittwoch, 17.06.2020
Stellungnahme Schulausschuss des Landtages NRW

Lehrerausbildung zeitgemäß und passgenau entwickeln

 

Anhörung am 17.6.2020

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP

Die Lehrerfortbildung zeitgemäß und passgenau weiterentwickeln

 

Der Verfasser stimmt den Ausführungen der Expertengruppe „Evaluation der Lehrerfortbildung in NRW – Stellungnahme der Expertengruppe1“weitgehend zu     und bezieht sich in seinen Ausführungen im ersten Teil auf deren Einschätzungen.

Darüber hinaus werden im 2. Teil einige zusätzliche Aspekte aufgegriffen.

 

Teil 1

Zu den Empfehlungen der Expertengruppe

Das System der Lehrerfortbildung in NRW wird als suboptimal eingeschätzt. Die Strukturen sind unübersichtlich mit unklaren Zuständigkeiten, die Effekte der Fortbildungsanstrengungen sind unbefriedigend.

Diese Einschätzung wird uneingeschränkt geteilt. Die im Antrag geforderte „zeitgemäße und passgenaue Anpassung“ ist lediglich durch eine Weiterentwicklung nicht leistbar.  Eine Anpassung innerhalb eines oftmals als beliebig und zufällig erscheinenden Systems wird den Anforderungen einer wirksamen LFB nicht erfüllen und sich nicht als zielführend erweisen. Gefordert werden muss eine alle Aspekte umfassende Reformierung der vorhandenen Strukturen, Qualitätsfragen und Verantwortlichkeiten.

Folgende Empfehlungen werden gemacht:

  1. Stärkung einer Instanz auf Landesebene mit Steuerungsfunktion
    Eine wirksame Steuerung auf Landesebene findet derzeit nicht statt. Die vom MSB (wie auch den Vorgängerministerien) vorgegebenen Themen und Schwerpunkte werden in der Praxis durch die Fachdezernate (Dez. 46) in der BRs übernommen und nach eigenen Vorstellungen im Rahmen von Konzepten und konkreten Angeboten umgesetzt. Diese Dezernate agieren dabei weitgehend unabhängig. Bei der Betrachtung der konkreten Umsetzungen werden jeweils sehr unterschiedliche Vorstellungen deutlich. Diese lassen sich kaum damit begründen, dass der regionale Bedarf derartige Ausprägungen sinnvoll erscheinen lässt oder notwendig macht.
    Es ist daher Sorge zu tragen, dass die Fortbildungssteuerung im Sinne einer tatsächlichen Steuerung ausgebaut wird und deren Expertise und hierarchische Einbindung ein sachgerechtes und an den Anforderungen ausgerichtetes Agieren ermöglicht und sichert.  
     
  2. Sicherstellung der Koordination der dezentralen Anbieterstruktur
    Die unter 1. formulierte Forderung muss gleichzeitig beinhalten, dass die koordinativen Aufgaben nicht nur auf einer möglichst hohen Ebene angesiedelt werden, sondern die Koordination gleichzeitig auch Kooperationen mit den dezentralen Anbieterstrukturen beinhaltet.
     
  3. Aussagefägige Statistiken
    Erfassung der LFB-Aktivitäten mittels einer aussagefähigen Statistik (u. a. Veranstaltungs- und Teilnehmerstatistik), um ein effizientes Bildungsmonitoring zu ermöglichen. Ergänzt werden muss an dieser Stelle die Forderung, dass neben den statistischen Werten, aus denen sich durchaus Aussagen über die Qualität von Angeboten und deren Ausrichtung an den Bedarfen ablesen lassen, auch die Möglichkeiten qualitativen Feedbacks vorgehalten werden sollten. Gerade diese erweisen sich als eine sehr wirksame Möglichkeit, auf Wünsche, Gestaltungs- und Änderungsbedarfe zu reagieren und die Umsetzungspraxis entsprechend zu entwickeln.
     
  4. Erfassung der Bedarfe
    Für die Planung, die Konzipierung und das Angebot von Fortbildung ist die Erfassung der Bedarfe von Schulen und Lehrkräften wesentlich; Einführung eines Online-Bedarfs-Erfassungsmodells (Beispiel Thüringen), über das die Schulen ihre Bedarfe anmelden.
    Ein derartiges Modell kann sich für die Schulen und für die FB- Gestaltung als hilfreich und zukünftig auch zielführend erweisen. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist allerdings, dass das bisher erst in Ansätzen vorhandene Umdenken in Schulen bzgl. der gelebten Fortbildungspraxis sich bei Kolleg*innen und Schulleiter*innen, aber auch Schulaufsichtspersonen konsequent weiterentwickelt.
    Solange Fortbildungsteilnahme weiter in Konkurrenz zu schulisch- organisatorischen Ansprüchen steht, wird die Weiterentwicklung technischen Supports keinen nennenswerten Mehrwert im Hinblick auf Fortbildungsanfrage, -wahrnehmung und –wirksamkeit erzielen.
     
  5. Einbeziehung der Schülerebene bei der schulseitigen Bedarfsplanung
    In Bezug auf Schulentwicklungsfragen ist die Einbeziehung der Schülerschaft, weiterhin auch der Elternschaft durchaus denkbar. Die Gremienstruktur ermöglicht dies schon jetzt, da Schulentwicklung immer Thema in Pflegschaften und Schulkonferenzen, besonders aber auch Steuergruppen und thematischen Arbeitsgruppen ist (sein sollte). Eltern- und Schülerschaft finden demnach schon jetzt einen Platz vor, an dem sie (auch in FB- Fragen) Anregungen und Forderungen transportieren können.
    Deutlich getrennt werden müssen davon Bedarfe, die sich auf einzelne Lehrer*innen beziehen. Die Klärung diesbezüglicher Bedarfe kann allein durch die Schulleiter*innen und ggfs.  der Schulaufsicht im Rahmen dienstlichen Handelns geschehen.
     
  6. Umfassende aufgabenbezogene Qualifizierung der Fortbildenden
    Die aktuelle Fortbildungspraxis erweckt derzeit den Anschein, ohne ein nachvollziehbares Qualitätsmanagement auszukommen. Das impliziert, dass Themen, Organisation und Durchführung von Maßnahmen in hohem Maße von zufälligen (Personal-) Konstellationen abhängig sind. Auf dieser Grundlage ist eine sachgerechte, kontinuierliche und nachhaltige Fortbildungspraxis nicht möglich.
    Es ist deshalb dringend erforderlich, ein Qualitätsmanagement aufzubauen und im System zu implementieren. Dies muss in die Lage versetzt werden, nicht allein die Qualifizierung der Akteure, sondern auch die Qualität der Angebote, der Organisation, der Planung, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen zu sichern. 
     
  7. Verstärkte Einbeziehung von schulexternen Akteuren in die LFB wie Universitäten, Weiterbildungseinrichtungen und Schulbuchverlage
    Die Vielfalt der Fortbildungs- und Sachaspekte und die Komplexität der Aufgabenstellungen für LFB lassen diese Forderung nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig erscheinen.
    Die Einbeziehung externer Angebote und Anbieter ist für die Auftraggeber allerdings mit großer Verantwortung und einer weiteren Aufgabe verbunden. Es sind Kriterien zu entwickeln, die für die Auftraggeber und –nehmer zweifelsfrei Gestaltungs- und Qualitätsanforderungen, Rechte und Pflichten, Vorgaben und Verantwortlichkeiten definieren. Die schon vielerorts praktizieren Zertifizierungsverfahren können dazu die Grundlage bieten.
     
  8. Didaktik und Organisation der LFB berücksichtigen die Ergebnisse der Fortbildungsforschung
    Wo über bloße Information hinausgehende Handlungsfähigkeit angestrebt wird, sind Fortbildungsangebote grundsätzlich mehrtägig, mit Praxiserprobungsphasen und unter Einschluss eines kollegialen Erfahrungsaustausches konzipiert Punktuelle Fortbildungen bleiben in der Regel unwirksam.
    Unter diesem Aspekt scheint es dringend geraten, bei einer Neukonzeption der LFB grundlegend und auf wissenschaftlicher Basis Fortbildungsformate und -angebote auf ihre Zielgenauigkeit und Wirksamkeit hin zu überprüfen. Bewährte Verfahren und Angebote erfahren so Bestätigung, ihre Weiterführung wird gleichzeitig legitimiert.
    Veränderte Arbeitsgewohnheiten und ständig wachsende digitale Möglichkeiten fordern zudem auf, neue Wege zu erforschen, zu erproben und zu implementieren. Diese Aufgabe und die damit verbundene Verantwortlichkeit ist an geeigneter Stelle im System zu verankern und erfüllt zukünftig im Segment Fortbildung (für Schule als lernender Organisation) eine ichtungsweisende Funktion. Besonders prozesshaft angelegten Fortbildungsformaten sollten zukünftig ein fester Platz eingeräumt werden.

 

Teil 2

  1. Adressatenkreis
    Der Begriff „Lehrerfortbildung“ greift zu kurz. Inzwischen ist in vielen Schulen die Arbeit multiprofessionell ausgerichtet. Diese Entwicklung wird weiter zunehmen. Wenngleich die Arbeit nicht aller Akteure in Schulen unmittelbar auf Schüler*innen und Unterricht ausgerichtet ist, muss zumindest indirekt ein Zusammenhang mit der schulischen Aufgabenfeldern gesehen werden. Demzufolge böte es sich an, die fachlichen und fächerübergreifenden Fortbildungsangebote aller in Schule Beschäftigten im Rahmen von „Fortbildung im schulischen Bildungswesen“ (anstelle von Lehrerfortbildung) zu verorten.
    In derartige weiterführende Überlegungen müssten konsequenterweise auch die Personen aus der Schulaufsicht (zumindest der schulfachlichen) und deren Fortbildungsbedarfe einbezogen werden. Die Überschneidungsmengen bzgl. der innerschulischen und der die Schule begleitenden Aufgabenstellungen sind groß.
    Ein Fortbildungskonzept, das dies widerspiegelt, wird sich als Baustein auf dem Weg zu einer verbesserten Qualität der Fortbildung und der Qualität von Schule erweisen
     
  2. Qualität  -  Professionalisierung  -  Verantwortung
    Im Bezugsgutachten sind umfänglich Gründe für die unzureichende Qualität der LFB aufgeführt. Dem zu entnehmen ist, dass weitgehend aktive Lehrerinnen und Lehrer Fortbildungsfunktionen übernehmen. Dies erfolgt überwiegend ohne Ergänzung der vorhandenen Unterrichtsexpertise durch eine Qualifizierung für Fortbildungsaufgaben. Damit fehlt ein wichtiger Aspekt im Sinne einer Professionalisierung. Fortbildung erfolgt vielfach aus einem „Amateurstatus“ heraus. Unter diesen Voraussetzungen kann Fortbildungsqualität nicht geschaffen und ggfs. erhalten werden. Ein Qualitätsanspruch ist umso schwerer zu erfüllen, wenn die Auswahl von FB- Personal nicht von nachvollziehbaren Kriterien begleitet wird, sondern oft von zufälligen Personalkonstellationen abhängt.
    Es wird dringend empfohlen, auch schon die Vorbereitung der notwendigen politischen Entscheidungen von zukunftsweisender Fortbildungsexpertise begleiten zu lassen. Es wird abgeraten zu versuchen, in den zukünftig zu erarbeitenden Konzepten die vorhandenen Strukturen und Verfahren zu integrieren.
     
  3. Persönlichkeitsentwicklung
    In der schulischen Arbeit steht neben der Sachexpertise auch die Persönlichkeit der Lehrenden im Fokus. Die Entwicklung von Persönlichkeit ist mit klassischen Fortbildungsangeboten nur bedingt zu erreichen. Es ist daher sinnvoll, Möglichkeiten für die Entwicklung der Berufsperson zum festen Bestandteil bei Fortbildungsangeboten zu machen. Akteure im Schulsystem müssen dies als Möglichkeit für ihre Entwicklung nicht nur zu Beginn ihrer Laufbahn, sondern als kontinuierlich zur Verfügung stehende Elemente erfahren.
     
  4. Kosten
    Die Kosten für Fortbildung des Landes NRW ergeben sich vornehmlich auf zwei Grundlagen:
    1. Für jede Lehrerstelle zahlt das Land NRW 50€/Jahr direkt an die Schulen. Beglichen werden davon in der Regel, FB- Gebühren, Kosten für Referent*innen, Reisekosten etc.
    2. Auf den Ebenen der Schulaufsicht existieren eine hier nicht zu beziffernde Zahl von Stellen und Stellenanteilen aus dem Titel „Lehrerstellen“. Die daraus zu benennenden FB- Kosten sind für den außenstehenden Betrachter nicht konkretisierbar.
    3. Vollständigkeitshalber sei hier erwähnt, dass die privaten Investitionen für FB von Lehrer*innen und Schulleiter*innen eine nicht unerhebliche Summe ausmachen.

50€/Lehrerstelle erscheinen auf vergleichbarem Anspruchsniveau als sehr geringer Betrag. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die LFB unterfinanziert ist. Mit der Forderung nach Neustrukturierung und Professionalisierung muss auch die Frage geklärt werden, zu welchen Investitionen für „Fortbildung im schulischen Bildungswesen“ das Land NRW dauerhaft bereit. Die Neugestaltung bedarf vieler grundsätzlicher Eingriffe; ohne spürbare Strukturveränderung und nachhaltige Verbesserung der Finanzierung wird sie nur schwerlich gelingen.

 

Harald Willert, Vorsitzender Schulleitungsvereinigung NRW




Text 19

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Montag, 15.06.2020
Schreiben an das MSB

Remonstration

 

MSB NRW
Frau Ministerin Gebauer, persönlich
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf 

 

Auf dem Dienstweg! 

 

Aufnahme des Regelbetriebes an Grundschulen in NRW am 15. Juni 2020

 

Sehr geehrte Frau Gebauer,

laut Paragraph 1 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) vom 02. April 2020 in der ab 01. Juni 2020 geltenden Fassung ist die unterrichtliche Nutzung von öffentlichen Schulen nur zulässig, soweit durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass

  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und anderen Personen mit Zutritt zum Schulgebäude während des Schulbetriebs eingehalten wird.

Soweit der Mindestabstand aufgrund besonderer räumlicher Gegebenheiten ausnahmsweise nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend anzuordnen; Ausnahmen aus medizinischen Gründen sind zulässig, und

  • die für die betreffende Schule festgelegten Reinigungsintervalle, Verfügbarkeit von Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten sowie die Art der Nutzung der Allgemein- und Verkehrsflächen (insbesondere der Flure und Pausenhöfe) eingehalten werden.

Der Paragraph 1 Abs. 2 der angegebenen Verordnung bestimmt weiter, dass das MSB NRW für die seiner Aufsicht unterliegenden Schulen allgemeine schulorganisatorische Regelungen erlässt, die die Einhaltung der Maßgaben des Absatzes 1 gewährleisten.

 

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen unter dem 05. Juni 2020 mit der 23. Schulmail NRW angewiesen, den regulären Unterricht im Klassenverband beginnend am 15. Juni 2020 wieder aufzunehmen.

Auch wenn Schulmails in Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit zumeist eine rein informative Bedeutung zugefallen ist, kommt der 23. Schulmail Erlasscharakter zu. Jede andere Deutung wäre grob praxisfremd.

Als Schulleiterin bin ich mir meiner Pflicht zu Loyalität und Gehorsam gegenüber meinem Land und Ihnen vollumfänglich bewusst. Es gehört zu meinen originären Aufgaben, eigene Gestaltungsräume zu definieren und zu nutzen, sofern dies rechtlich zulässig ist.

Ich kann Ihnen versichern: Mein engagiertes Kollegium und ich haben am Wochenende unsere Hausaufgaben gemacht und ich sehe mich selbstverständlich in der Lage, am 15. Juni 2020 in den Regelbetrieb zurückzukehren.

 

Ich weise allerdings darauf hin, dass die Anweisung des Herrn Staatssekretärs in der 23. Schulmail meines Erachtens gegen geltendes Recht verstößt:

Die Verpflichtung zur Einhaltung des absoluten Mindestabstandes von 1,5 Metern, die gemäß Paragraph 5 Absatz 2 CoronaBetrVO NRW bis zu deren Außerkrafttreten mit Ablauf des 29. Juni 2020 vorgeschrieben ist, soll mit der Anweisung des Herrn Staatssekretärs in den Klassenräumen bereits am Morgen des 15. Juni 2020 mit Unterrichtsbeginn erlöschen.

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW gewährleistet damit die Einhaltung der Maßgaben des Paragraphen 1 Abs. 1 CoronaBetrVO NRW in der geltenden Fassung nicht mehr, sondern ersetzt die Landesverordnung parallel wirksam durch eigene, inhaltlich völlig konträre Regelungen, deren Durchführung am ersten Tag bestehendes Landesrecht verletzt.

 

Unser Land lebt gerade in der jetzigen Zeit von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht.

Als Schulleiterin einer Grundschule – und das gleiche lässt sich für alle engagierten Schulleiterkolleginnen und -kollegen aller Schulformen sagen – bin ich auf die aktiv gestaltete, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und meinem Schulträger angewiesen.

Ich bin in meiner Schule für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Dabei stehen zwar zunächst unsere Schülerinnen und Schüler in meinem Fokus. Ich trage aber auch die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte und anderer Mitwirkender an der Bildung und Erziehung der Kinder und dem allgemeinen Schulbetrieb.

Die verantwortungsbewusste Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze in meiner Schule kann mir niemand abnehmen. Zu meinen Aufgaben gehört es auch, ggf. präventive Maßnahmen einzuleiten um die Abwendung von Gefahren zu erreichen.

Durch die Weisung des Herrn Staatssekretärs, bereits am 15. Juni 2020 zum Regelbetrieb zurückzukehren, entsteht für mich ein juristisch nicht lösbarer Widerspruch.

Denn diese Anordnung macht es mir unmöglich, meiner Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit der mir anvertrauten Individuen im Sinne der CoronaBetrVO NRW nachzukommen.

Die in nachvollziehbarer Art und Wese auf Grundlage der fachlichen Expertise von Virologen erarbeiteten Vorsichts- und Hygieneschutzmaßnahmen der CoronaBetrVO NRW sind mit den als verpflichtend empfundenen Vorgaben in der 23. Schulmail NRW nicht vereinbar.

 

 Für mich als Schulleiterin – und ich betone nochmals: für alle engagierten Schulleiterkolleginnen und -kollegen an unseren Grundschulen! – bedeutet diese Schulmail nichts weniger als die Aufforderung zum Rechtsbruch.

Ich denke, dass der Hausleitung klar ist, dass ich persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn aus der Nichteinhaltung des Mindestabstands in Klassenräumen in Verbindung mit der unklaren Weisungsbefugnis zur Maskenpflicht Neuinfektionen auftreten, die ggf. zu Erkrankungen und gesundheitlichen Schäden bei Schulkindern, Lehrkräften und anderen Mitarbeitern führen können.

Ich sehe mich in der Pflicht, gegen diese Weisung zu remonstrieren und Sie dahingehend zu beraten, die Grundschulen nicht mehr vor den Sommerferien im Regelbetrieb zu öffnen, zumindest aber die Wiederaufnahme des Regelbetriebs nicht vor dem Außerkrafttreten der CoronaBetrVO NRW mit Ablauf des 29. Juni 2020 bereits an eben diesem 15. Juni 2020 anzuordnen.

Ich sehe mich persönlich in der Ihnen gegenüber bestehenden Pflicht, vor einer inhaltlich gefährlichen, juristisch durchgreifenden Bedenken begegnenden und in den Konsequenzen für eine Vielzahl von Schulleiterinnen und Schulleitern womöglich folgenschweren Fehlentscheidung zu warnen.

 

Ich bitte Sie deshalb

  • Ihre Entscheidung zur Öffnung der Grundschulen im Regelbetrieb einer nochmaligen, eingehenden Prüfung zu unterziehen,
  • die Vorgaben der 23. Schulmail NRW zu revidieren, zumindest in dem Umfang, in dem diese gegen vorrangig geltendes Landesrecht (s. o.) verstoßen oder
  • mir die Verbindlichkeit der Anweisung schriftlich zu bestätigen und mir mitzuteilen, dass die vorgesetzten Dienststellen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in meiner Schule übernehmen.

Aufgrund der sehr kurzen Reaktionszeit gegenüber den Erziehungsberechtigten meiner Schülerinnen und Schüler bitte ich Sie zudem um schriftliche Antwort bis zum 10. Juni 2020, 14.00 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen




Text 18: Musterschreiben zur Remonstration

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Mittwoch, 10.06.2020
Download auf der Homepage

Musterschreiben zur Remonstration

 

Briefkopf mit Namen, Amtbezeichnung und Schule

 

MSB NRW 

Frau Ministerin Gebauer, persönlich

Völklinger Str. 49

40221 Düsseldorf 

 

Auf dem Dienstweg! 

 


Aufnahme des Regelbetriebes an Grundschulen in NRW am 15. Juni 2020,

 

hier: Remonstration  

 

 

Sehr geehrte Frau Gebauer,


ich remonstriere gegen die Anweisung in der 23. Schulmail NRW vom 05. Juni 2020, am 15. Juni 2020 an den Grundschulen den regulären Unterricht im Klassenverband unter Außerachtlassung der geltenden Abstandsregelungen und Verpflichtung zum Tragen der Persönlichen Schutzausstattung wieder aufzunehmen.

 

Begründung   

Gemäß § 1 Absatz 1 CoronaBetrVO NRW ist Unterricht an öffentlichen Schulen nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den SuS, Lehrkräften und anderen Personen während des Schulbetriebs eingehalten wird. 

 

Soweit der Mindestabstand aufgrund besonderer räumlicher Gegebenheiten ausnahmsweise nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtend anzuordnen. 

 

§ 1 Abs. 2 CoronaBetrVO NRW ermächtigt das MSB NRW,  allgemeine schulorganisatorische Regelungen zu erlassen, um die Einhaltung der Maßgaben des Absatzes 1 zu gewährleisten. Da die Verordnung bis zu ihrem Außerkrafttreten mit Ablauf des 15. Juni 2020 gilt, verstößt die o. g. Anweisung zur Öffnung der Grundschulen im Regelbetrieb 15. Juni 2020 mE gegen geltendes Recht. 

 

Ich remonstriere deshalb gegen Ihre Anweisung und bitte Sie zugleich um Klarstellung, dass eine Wiederaufnahme des Regelbetriebs nicht vor dem Außerkrafttreten der CoronaBetrVO NRW mit Ablauf des 15. Juni 2020 erfolgt.

 

Hilfsweise ersuche ich Sie, mir die Verbindlichkeit der in der Schulmail kommunizierten Anweisung schriftlich bestätigen zu lassen und mitzuteilen, dass der Dienstherr die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in meiner Schule übernimmt, sofern es infolge der Öffnung im Regelbetrieb ohne die landesweit im öffentlichen Raum verpflichtenden Abstands- und Selbstschutzregelungen zu Gefährdungen oder einer Infektion mit dem Coronavirus kommen sollte.

 

Mit freundlichen Grüßen




Text 17: Aufhebung der Abstandsregelung für Schülerinnen und Schüler im Klassenraum – Schulleitungsvereinigung NRW hat rechtliche Bedenken

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Mittwoch, 10.06.2020
Presseerklärung

Aufhebung der Abstandsregelung für Schülerinnen und Schüler im Klassenraum – Schulleitungsvereinigung NRW hat rechtliche Bedenken

 

Die Schulleitungsvereinigung NRW kritisiert die landesweite Öffnung der nordrhein-westfälischen Grundschulen und die Rückkehr in den Regelunterricht im Klassenverband ab dem 15. Juni 2020. Die Schulleiterinnen und Schulleiter an Grundschulen sind vom MSB NRW in der 23. Schulmail NRW angewiesen worden, sich über die geltende Coronabetreuungsverordnung NRW hinwegzusetzen, nach der auch im Unterricht an den öffentlichen Schulen zu anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten an Schulen steht diese Forderung im Widerspruch zu der Anweisung, Grundschüler ab dem 15. Juni 2020 wieder regulär im Klassenverband zu unterrichten.

„Schulleiterinnen und Schulleiter sind nicht nur verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler, sondern aller Arbeitsplätze in ihren Schulen. Es gehört zu ihren Aufgaben, möglichen Gefahren präventiv zu begegnen, um sie abzuwenden“, betont Harald Willert, Vorsitzender der Schulleitungsvereinigung NRW. „Durch die Anweisung des Ministeriums geraten die Schulleitungen in einen unlösbaren Konflikt: Sie werden de facto dazu aufgefordert, eine landesweit gültige Verordnung nicht zu befolgen, um sichtlich übereilt Normalität an den Schulen vorzugaukeln. Außerhalb der Klassenräume gelten die Abstandsregelungen und Maskenpflicht ja weiter“.

 

Die Schulleitungsvereinigung NRW hat alle von der Anweisung betroffenen Schulleitungen im Primarbereich über diese Sachlage informiert und dazu angeregt, im eigenen Interesse die organisatorischen Möglichkeiten im Hinblick auf die divergierenden Vorgaben und die damit verbundene Problematik sehr genau zu prüfen. Wie Rückmeldungen aus den Schulämtern und Bezirksregierungen zeigen, stehen auch viele Schulaufsichtsbeamte diesem Problem mit Unverständnis und Ratlosigkeit gegenüber.

Aus Sicht der Schulleitungsvereinigung NRW zeichnet sich immer deutlicher ab, dass sich die vom MSB NRW forcierte Rückkehr in den Regelunterricht im Klassenverband an den Grundschulen, gegen die sich Eltern- und Schülervertretungen, Gewerkschaften und Fachverbände im Gespräch mit dem Ministerium ausgesprochen hatten, als handwerklich schlechtes Überraschungspaket erweist.




Text 16: Remonstrationshinweise

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Montag, 08.06.2020
Mitglieder und alle Grundschulen in NRW

Remonstrationshinweise

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Ministerium hat beschlossen den Unterricht in den Grundschulen ab nächster Woche wieder zu starten.
Auf uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegt große Verantwortung. Wenn Sie jetzt ihre Schule fit machen für die Beschulung nach den aktuellen Auflagen, denken Sie bitte daran:

Sie tragen die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrerinnen und Lehrer (§59 Abs.8 SchulG).

Die verantwortliche Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze aller Mitarbeiter*innen und aller Schüler*innen in Ihrer Schule kann Ihnen niemand abnehmen. Auch keine Ministerin.

Ihre Aufgabe ist es, die Prävention durchzuführen und die Abwendung von Gefahren zu veranlassen.

  • Bedenken Sie, dass Sie bei widersprüchlichen Vorgaben des Schulministeriums zwischen möglichst flächendeckender Rückkehr zum „normalen Unterricht“ einerseits und der Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit der Ihnen Anvertrauten andererseits in einem unlösbaren Widerspruch stehen. Expertenrat seitens Virologen und entsprechende Vorsichts- und Hygienemaßnahmen, wie z.B. das Abstandsgebot, sind mit der Vorgabe eines Unterrichts für alle Schüler*innen nicht gleichzeitig einlösbar.
  • Im Konfliktfall zwischen beiden wichtigen Zielen ist es unmöglich, beide gleich gut zu bedienen. Zur Verantwortung gezogen werden in jedem Fall Sie, die Schulleitung.

Im Endeffekt sind Sie verpflichtet Ihren Dienstherrn zu beraten und vor gefährlichen, weil nicht einlösbaren und möglicherweise folgenreichen Fehlentscheidungen zu warnen.
Notfalls müssen Sie aus Ihrer Verantwortung heraus sofort gegenüber Ihrem nächsten Dienstvorgesetzten remonstrieren und auch  den Schulträger in Kenntnis setzen.

Wir wissen, welch großer Druck auf Ihnen lastet, doch Sie sind nicht alleine. Nutzen Sie unseren Beratungsservice.

 

Mit freundlichen Grüßen
Harald Willert, Vorsitzender SLV NRW e.V.

Sollten Sie sich zu einer Remonstration  entscheiden, beachten Sie bitte die rechtlichen Vorgaben und die dadurch bindende Form des Schreibens:

  • Das Schreiben ist an den Dienstvorgesetzten zu adressieren  (Dienstweg).
    Sie können es auch an die Ministerin auf dem Dienstweg versenden.
  • Der Sachverhalt, auf den Sie sich beziehen, ist zu nennen.
  • Die „aus Ihrer Sicht vorhandene“ Fehlerhaftigkeit der Anweisung ist zu benennen. Zudem die Aussage, dass Sie die Verantwortung nicht übernehmen können.
  • Sie erwarten, dass durch schriftliche Erklärung diese vom Vorgesetzen übernommen wird oder Abhilfe in Ihrem Sinne erfolgt.

Wir hoffen, dass diese Schritte von Ihnen nicht gemacht werden müssen, wünschen Ihnen aber gegebenenfalls viel Erfolg.




Text 15: Weitere Öffnung von Schulen - Auf das Ministerium ist Verlass

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Freitag, 05.06.2020
Presseerklärung zur Öffnung der Grundschulen am 15.06.2020

Weitere Öffnung von Schulen - Auf das Ministerium ist Verlass

 

Die Schulen können sich darauf verlassen, dass am Freitag die neuen Corona- Erlasse in den Schulen eintreffen.
Die Schulen können sich ebenso darauf verlassen, dass die Öffentlichkeit schon vorher informiert worden ist.
So auch diesmal und soweit das Thema Verlässlichkeit.
Inhaltlich ist allein der ständige Wechsel eine verlässliche Größe. 

Die Grundschulen sollen noch vor den Sommerferien den regulären Schulbetrieb wieder aufnehmen. Dabei werden ab dem 15. 6.2020 alle Grundschüler*innen in ihre Klassenverbände zurückgeholt, die aktuell geltenden Abstandsregeln dafür außer Kraft gesetzt. Mögliche Infektionsketten werden durch Dokumentation der Klassenlisten zumindest nachverfolgbar gemacht. Die Vermeidung von Infektion spielt offensichtlich eine nachgeordnete Rolle.

Diese Haltung ist aus der Sicht der SLV NRW höchst fragwürdig, wenn auf Bundesebene Ministerin Karliczek vor Infektionsherden warnt und zu frühe Öffnung von Schulen als übereilt ansieht und zudem angesehene Virologen ihre Meinung in Bezug auf die zeitweilig vermutete Immunität der Kinder von 0 bis 10 Jahren ändern.

Völlig außer Acht gelassen hat das MSB wieder einmal die Rückmeldungen aus den Schulen. Die SLV NRW hat  - wie auch viele Lehrerverbände – deutlich gemacht, dass die Schulleitungen zusammen mit den Kollegien die ständig wechselnden Vorgaben des MSB interpretiert und im Sinne der Schüler*innen mit Leben gefüllt hat. Dies war bei gleichzeitigem Mangel an notwendigen Ressourcen nur unter höchstem Aufwand leistbar.

Dabei ist es weitestgehend gelungen, allen Kindern und Eltern während der Corona-Pandemie eine verlässliche Planung bis zu den Sommerferien vorzulegen. Diese Planung umfasste in der Regel die Organisation des Präsenzunterrichts, des Lernens auf Distanz, der Notbetreuung und des offenen Ganztags.

Dieser Aufwand wird jetzt für wenige Tage im Sinne einer voraussichtlich geringen Erhöhung des tatsächlichen Unterrichtsvolumens zunichte gemacht. Der zu erwartende Nutzen des neuen Weges ist fragwürdig und muss sich erst noch erweisen. Er steht in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Zugewinn.

Der Vorstand der SLV NRW steht dem Handeln der Ministerin rat- und fassungslos gegenüber. Wir respektieren die Entscheidungen der verantwortlichen Ministerin, auch wenn wir in der Sache nicht in Ansätzen zustimmen können. Allerdings macht uns die Tatsache, dass Entscheidungen ohne jegliche Berücksichtigung der ausdrücklichen Voten aller relevanten Verbände und Gruppierungen, sehr nachdenklich.  Diese haben sich dafür ausgesprochen, die Zeit bis zu den Sommerferien für organisatorische und konzeptionelle Planungen für den Wiedereinstieg zu nutzen. Die anstehenden Veränderungen werden sich auf diese notwendigen Schritte sicherlich nicht positiv auswirken.          

 

Harald Willert, Vorsitzender SLV NRW




Text 14: Übernahme der Stornierungskosten bei inländischen Klassenfahrten

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Donnerstag, 04.06.2020
Brief an die Ministerin MSB

Übernahme der Stornierungskosten bei inländischen Klassenfahrten

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,

  

mit Ihrem Runderlass vom 28.5.2020 haben Sie Klarheit für die Schulen in Bezug auf die Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in das benachbarte Ausland, soweit diese bis zum Beginn der Herbstferien stattfinden sollten, geschaffen. Dafür danken wir Ihnen!

  

Wie Sie im Erlass betonen, ist eine Prognose zur epidemiologischen Lage und den daraus resultierenden vorsorgenden Maßnahmen äußerst schwierig. Dennoch wird genau das von unseren Schulleitungen verlangt:

  

Im Erlass ist gefordert, dass die Schulleitungen bei der Buchung neuer Schulfahrten im Inland sorgfältig und mit einem besonders strengen Maßstab die Vereinbarkeit mit dem Infektionsschutz prüfen. Dieser Maßstab ist auch für bereits gebuchte Veranstaltungen anzulegen und kaum zu erfüllen; welche Situation eine Schülergruppe am Reiseziel erwartet wissen Schulleiterinnen und Schulleiter nicht. Die Absage geplanter Fahrten ist folglich die Regel, nicht deren Ausnahme.

Es ergibt sich also die Frage  nach der Stornokostenübernahme bei Inlandfahrten,  wenn die Durchführung aus den oben genannten Gründen von der Schulleitung nicht verantwortet werden kann und es deshalb tatsächlich zu eine Absage kommt.

  

Wir bitte Sie dringend um Klärung dieser Frage und regen dabei zur inhaltlichen Gleichbehandlung von Inlands- und Auslandsfahrten an. Die Corona-Pandemie ist grenzüberschreitend, unser Problembewusstsein sollte dies auch sein.

Zudem bitten wir Ihr Haus um Prüfung, ob eine zeitliche Erweiterung dieser Regelung bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 möglich ist. Da Klassen- und Studienfahrten auf nicht absehbare Zeit hochrisikobehaftete Veranstaltungen sind wäre die Klarstellung, dass sie im kommenden Schuljahr ausgesetzt werden sollten, unseres Erachtens sinnstiftend. 

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Harald Willert, Vorsitzender SLV NRW




Text 13: Reaktion auf das Antwortschreiben der Ministerin

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Montag, 25.05.2020
Schreiben an die Ministerin

Reaktion auf das Antwortschreiben der Ministerin

Ihr Antwortschreiben vom Mai 2020

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben auf den Brief der Schulleitungsvereinigung NRW, den ich stellvertretend für den Verband SLV NRW am 29. April 2020 geschrieben habe.

Wir danken Ihnen für die persönlichen Worte, die Sie in dem Schreiben an mich zum Ausdruck bringen. Gern möchte ich einige Punkte klarstellen, damit keine Irritationen im Raum bleiben.

Ich habe den Brief zwar als Person Martina Reiske, aber in der Rolle des Vorstandsmitglied SLV NRW geschrieben. Dieser Brief ist auf der Homepage und auch auf der facebook-Seite der SLV NRW veröffentlicht worden. Er war keineswegs ein privates Anschreiben an Sie.

Daher habe ich mich zwar gefreut, dass Sie mir an meine private Adresse zurückgeschrieben haben, bin aber gleichzeitig darüber irritiert.

Der Verband SLV NRW vertritt Schulleitungen aller Schulformen im Land NRW.
Sie haben schon oft mit unserem 1. Vorsitzenden Herrn Harald Willert Gespräche geführt.
Sie haben in Ihrer Rolle als Bildungsministerin bei der letzten Herbsttagung der SLV NRW gesprochen.

Ihre Aussage in den Medien im April 2020 hat nicht mein persönliches Empfinden, sondern vielmehr das Empfinden sehr vieler Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen zum Ausdruck gebracht.

Sowohl die Schulleitungen als auch die Lehrkräfte im Land NRW leisten derzeit hervorragende organisatorische und pädagogische Arbeit. Pläne des MSB werden zeitnah qualitativ auf einem hohen Niveau umgesetzt. Das Lernen auf Distanz wird nicht nur digital, sondern auch sehr persönlich bewerkstelligt, je nach Bedarf und Möglichkeit.

In Ihren Ansprachen erwähnen Sie durchaus wertschätzend die Arbeit der Lehrkräfte.

Wir als SLV NRW fragen uns in diesem Zusammenhang, ob im MSB der Beruf „Schulleitung“ als eigenständiger Beruf anerkannt ist? Sicher arbeiten Schulleitungen zum Teil noch im Unterricht als lehrendes Personal.
Die Aufgabe von Schulleitungen besteht aber seit sehr vielen Jahren nicht aus eigenem Unterricht. Natürlich unterrichten Schulleitungen nach wie vor einige Stunden. Aber die Hauptaufgabenbereiche sind andere.

Schulleitungen sind verantwortlich für:

  • Unterrichtsentwicklung
  • Personalführung / Personalbeurteilung / Personalgewinnung
  • Führen multiprofessioneller Teams
  • Qualitätsentwicklung
  • Kommunikation und Konfliktmanagement
  • Change-Management (das zeigt sich besonders in Krisenzeiten)
  • Krisenmanagement
  • Konferenzleitung / Leitung von Gruppen und Gremien
  • Zusammenarbeit mit Schulaufsicht und Schulträger
  • Organisation
  • Beschaffungen von Material und Lehr- und Lernmittel
  • Baumanagement, wenn schulische Baumaßnahmen anstehen
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz für alle an Schule Beteiligten
  • Salutogene Führung
  • U.v.a.m.

Diese Aufzählung, die bei Weitem nicht vollständig ist, verdeutlicht stark, dass der Beruf der Schulleitung ein eigenständiger Beruf ist.
Des Weiteren möchten wir betonen, dass Schulleitungen nicht nur während der Corona-Pandemie einen besonderen Beitrag leisten. Während dieser Pandemie ist unsere Arbeit ganz besonders, das stimmt: Viele Schulleitungen haben die Osterferien in der Schule verbracht und auch die anstehenden Sommerferien werden sicher von vielen Schulleitungen genutzt, um den Start des neuen Schuljahres gut vorzubereiten.

Schulleitungen leisten allerdings täglich einen besonderen Beitrag für das Schulwesen und für große und kleine Menschen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass eine Korrelation zwischen guter Schule und guter Schulleitung besteht.

Die Wertschätzung Lehrkräften gegenüber, die Sie auch in Ihren letzten Ansprachen zum Ausdruck gebracht haben, ist unbedingt wichtig und notwendig.

Schulleitungen kommen in Ihren Ansprachen bisher leider nicht vor. Das empfinden Schulleitungen im Land nicht nur als traurig, sondern löst auch Emotionen, wie Frust oder Wut aus.

In den Anlagen finden Sie sehr viele Rückmeldungen von Schulleitungen aller Schulformen auf unser Schreiben vom 29. April 2020 und auf die Pressemitteilung der SLV NRW vom selben Tag.
Wir haben die Rückmeldungen gesammelt und anonymisiert.
Die Namen der Schulleitungen liegen der Schulleitungsvereinigung SLV NRW vor.

Die Rückmeldungen zeigen sehr deutlich, dass es sich bei dem Anschreiben an Sie vom 29. April 2020 nicht um eine Einzelmeinung oder eine Einzelempfindung handelt.

SLV NRW spricht für die Schulleitungen des Landes NRW.

SLV NRW ist ein Verband, der sehr viele Schulleitungskompetenzen bündelt. SLV NRW kennt sich mit Schule aus. Die Vorstandsmitglieder der SLV NRW arbeiten alle aktiv im schulischen Bereich als Schulleiter*innen oder als stellvertretende Schulleiter*innen. Im Back-Office des Vorstandes arbeiten Schulleitungen, die nun im Ruhestand sind.

Dementsprechend finden Sie im Vorstand eine „geballte Ladung“ Kompetenz.
Diese Kompetenz bieten wir Ihnen, sehr geehrte Frau Gebauer, als Ministerin im MSB, gern an.

SLV NRW arbeitet an der Basis.
Nutzen Sie für Ihre Arbeit und Ihre Entscheidungen unsere Kompetenzen!

Erlauben Sie uns zum Ende dieses Briefes noch eine weitere Anmerkung und Bitte:

In knapp 5 Wochen gibt es in NRW Sommerferien. In den Schulen wird gerade nicht nur die Organisation der Corona-Pandemie gestemmt. Wir machen uns sehr viele Gedanken über einen möglichen Start des neuen Schuljahres:
Finden Einschulungsfeiern statt? Was passiert mit Schülerinnen und Schülern, die von der Kita in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführende Schule oder auch im Verlauf ihrer schulischen Laufbahn das Schulsystem wechseln?

Für die Planungen an Schulen, für die Sicherheit von Eltern und Schülerinnen und Schülern wäre ein sehr zeitnahes Signal des MSB von großer Bedeutung. Leider wissen wir 5 Wochen vor Schuljahresende nicht, wie die Planungen des MSB aussehen?! Den Schulen würde eine Richtschnur genügen, damit wir professionell weiterarbeiten und planen können zum Wohle aller an Schule Beteiligten!

Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Im Namen des Vorstands der SLV NRW

Martina Reiske, Vorstandsmitglied SLV NRW




Text 12: Fragen zur Schulöffnung

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Donnerstag, 21.05.2020
Informationsschreiben an alle Schulen in NRW

Fragen zur Schulöffnung

 

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

im Zusammenhang mit der Umsetzung der Schulöffnung haben wir uns in den letzten zehn Tagen mit Anfragen an das MSB gewandt.
Dazu gehörte die Klärung des Anspruchs auf Mehrarbeitsvergütung für Schulleiterinnen und Schulleiter.​​​​​​​​​ Informationen von Personalräten hatten wir entnommen, dass auch in der aktuellen Schulsituation Lehrerinnen und Lehrer Anspruch auf die Vergütung von Mehrarbeit haben, wenn die dafür gültigen Kriterien erfüllt sind (z.B. Mehrarbeit über das im Stundenplan verankerte Stundenvolumen, kein Ausfall von Unterricht, der verrechnet werden müsste).​​​​​ ​  
Auch viele Schulleiter*innen in den verschiedenen Schulformen haben faktisch Mehrarbeit geleistet, die sich in der Regel nicht an den geleisteten Unterrichtsstunden messen lässt, sondern nur an der tatsächlichen Leitungszeit, die sie in der Schule und auch andernorts für die Schule geleistet haben.​​​​​​​​​​​​ Für die SLV NRW ist nicht nachvollziehbar, dass die Betroffenen keine Möglichkeit bekommen sollen, für ihre Mehrarbeit Vergütung in Anspruch nehmen zu können.​​​​​ Wir warten jetzt gespannt auf die Auskunft, wie betroffene Schulleiter*innen ihre Ansprüche geltend machen können. ​​​​​​​​  
In diesem Zusammenhang haben wir zudem darum gebeten, ggfs. auch die Schulaufsicht über eine entsprechende Entscheidung zu informieren. Erfahrungsgemäß bestimmen in den Regierungs-bezirken und auch auf der Ebene der Unteren Schulaufsicht unterschiedliche Sicht- und Verfahrensweisen den Umgang mit dieser Frage.

Weiterhin ist an die SLV NRW die Frage herangetragen worden, ob und unter welchen Umständen eine Schulleitung Maskenpflicht in der eigenen Schule verfügen kann.
Hintergrund unserer Frage war die Bitte eines Mitgliedes um Unterstützung. Er ist von seiner Schulaufsicht gerügt worden, weil er Maskenpflicht anordnen wollte und die entsprechenden Vorbereitungen getroffen hatte. An die SLV NRW ist die Frage herangetragen worden, ob und unter welchen Umständen eine Schulleitung Maskenpflicht in der eigenen Schule verfügen kann.​  
Während unser Justitiar sofort wenig Zweifel an der Berechtigung des Schulleiterhandeln hatte, wenn entsprechende Umstände eine solche Maßnahme habe als geboten erscheinen lassen, warten wir – wie auch im ersten Fall - noch immer auf eine Antwort des MSB.
Sehr schnell ging es allerdings bei der Anfrage zur plötzlichen Entscheidung, auch schwangere Kolleginnen in mündlichen Abiturprüfungen einzusetzen. Dieser war Erlass war überraschend an die Schulen gelangt. Die fernmündliche Erklärung sei hier nur dem Sinne nach zitiert. Demnach revidiere das MSB vorausgegangene Festlegungen, wenn neue Erkenntnisse (hier die Einschätzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes) verändertes Agieren sinnvoll und vertretbar erscheinen lässt und damit schulische Schwierigkeiten ausgeräumt werden können.
Anmerkung: Nicht nur die SLV NRW ist interessiert, mit welchen plötzlichen und neuen Erkenntnisse seit Wochen das ständige Hin und Her in den Corona- Mails und den ministeriellen Äußerungen begründet wird.

Liebe Mitglieder,
wir werden Sie über die Antworten des MSB informieren, sobald diese die SLV NRW erreichen.
Der Vorstand der SLV NRW wünscht Ihnen für den Rest des Schuljahres viel Erfolg für die inhaltliche Arbeit und die Organisation an Ihrer Schule.​​​​​​​ Bleiben Sie gesund.
Mit kollegialen Grüßen
H. Willert​​​​​​​​​​ (Vorsitzender)




Text 11: Ministerin Gebauer sorgt für Fassungslosigkeit unter Schulleitungen

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Mittwoch, 29.04.2020
Presseerklärung zur Öffnung der Grundschulen am 15.06.2020

Ministerin Gebauer sorgt für Fassungslosigkeit unter Schulleitungen

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollegin,

die Bemerkung der Ministerin im WDR bzgl. der Rückkehr der Schulleitungen in die Schule darf u.E. nicht unkommentiert bleiben. Daher haben wir heute eine Presseerklärung herausgegeben, die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis reichen.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Willert, Vorsitzender SLV NRW e.V.

 

Presseerklärung Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen e.V.

29.04.2020 14:15 Uhr

Mit ihrer Bemerkung gegenüber dem WDR am 29.04.2020 „wie bei den Gymnasien sollen zuerst die Schulleitungen in die Schulen zurückkehren“ sorgt die Ministerin für Unverständnis, für Empörung mitunter auch für Fassungslosigkeit. Sie scheint, offensichtlich in Unkenntnis ihrer eigenen ministeriellen Vorgaben, nicht zu wissen, vor welche Aufgaben die Schulleitungen seit Beginn der Schulschließungen gestellt sind. Dementsprechend erweckt sie den Eindruck in Unkenntnis und Verkennung der tatsächlichen Lage in fast allen Schulen NRWs zu agieren und zu reden.

Seit der Schulschließung sind die meisten Schulleitungen täglich im Dienst und entwickeln Konstellationen in den Schulen. Diese Praxis ist weitgehend auch durch die Osterferien beibehalten worden.

Die Organisation des Home-Schoolings und der Beaufsichtigung, Kontakte mit den Schulträgern und ungezählte Anfragen von Institutionen, Kollegien, Eltern, Schülerinnen und Schülern haben in der Regel einen immensen Zeitaufwand für die Schulleitungen mit sich gebracht. Die desaströse Informationspolitik und die schlichtweg bodenlose Kommunikation des MSB haben zu diesen erschwerten Bedingungen maßgeblich beigetragen.

Wenn sich Frau Gebauer vor diesem Hintergrund in beschriebener Weise äußert, kann dies nicht durch „unglückliche oder missglückte Kommunikation“ erklärt werden.

Es lässt ohne Zweifel Schlüsse auf die Denkweise an der Spitze des MSB und deren Wahrnehmung der Arbeit von Schulleitungen zu.




Text 10: Brief an die Ministerin bzgl. ihrer Äußerung zur Rückkehr der Schulleitung in den Grundschulen

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Mittwoch, 29.04.2020

Brief an die Ministerin bzgl. ihrer Äußerung zur Rückkehr der Schulleitung in den Grundschulen

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,

mein Name ist Martina Reiske. Ich schreibe Ihnen als Vorstandsmitglied der Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen.

In meiner über 20-jährigen Schulleitungstätigkeit habe ich seitens des MSB nie ein Vorgehen erlebt, wie es gerade jetzt, in einer nie dagewesenen Krise, passiert.
Die Telefone laufen bei der Schulleitungsvereinigung NRW heiß, die E-Mail-Fächer laufen über, weil wir inzwischen mit verzweifelten Schulleitungen zu tun haben, die am Rand Ihrer Kräfte sind. Diese Schulleitungen reiben sich für ihre Systeme auf, versuchen in dieser Krise so gut es geht zu handeln.
Schulleitungen sind die Ansprechpartner für Eltern, Lehrkräfte, päd. und nicht päd. Personal. Wir sind seit Wochen in den Schulen präsent! Und was passiert?

Sie, Frau Ministerin, haben nichts Besseres zu tun, als am 29.04.2020 im WDR zu sagen, dass die Schulleitungen nun wieder in der Schule sind.

Wir kennen keine Schulleitung, die nicht auch während der Osterferien ihrer Dienstpflicht nachgekommen ist.
Wir planen, organisieren Notbetreuung und Wiedereinstieg, sorgen für ein möglichst qualitativ gutes Home-Schooling (sofern es der Stand der Digitalisierung derzeit zulässt), bemühen uns, trotz größter Hindernisse, um Chancengerechtigkeit, indem unsere Lehrkräfte Material für Schülerinnen und Schüler sogar in Briefkästen der Familien werfen, rufen die Schülerinnen und Schüler an und fragen nach Ihrem Wohlergehen, beantworten Frage zu ihren Aufgaben u.v.a.m. Und Sie besitzen die Unverschämtheit, öffentlich zu sagen, dass die Schulleitungen jetzt, am 29. April 2020, auch wieder in den Schulen sind.

 

Wir Schulleitungen sind nie nicht in der Schule gewesen.
Vielen Dank auch für diesen „Wertschätzung“?

Ein weiterer Beweis Ihrer „Wertschätzung“ ist Ihre Informationspolitik.
Wir Schulleitungen erfahren aus Presse und Fernsehen, welche Pläne Sie verfolgen. Zunächst heißt es, der Schulstart für die Viertklässler ist am 4. Mai 2020. Nun hören wir aus dem Radio, dass der Schulstart am 9. Mai sein wird.

Wann wollen Sie eigentlich die Schulen informieren?

Ein weiterer äußerst interessanter Fakt ist, dass die unteren Schulausfichten die Aufgabe erhalten, alle Schulleitungen anzurufen und diese über die Planungen des MSB telefonisch in Kenntnis zu setzen.
Was ist der Grund dieses Vorgehens? Wollen Sie sich nicht schriftlich äußern, weil sie Angst haben etwas falsch zu machen und dafür belangt werden können?
Wieso schreiben Sie öffentliche Brief an Eltern und gleichzeitig erfahren Schulleitungen nichts von Ihnen?!

Wir von der Schulleitungsvereinigung NRW sind entsetzt.
Entsetzt und fassungslos über diese Vorgehensweisen.

Wir erwarten Ihre Antwort!

Viele Grüße

Martina Reiske, Schulleitungsvereinigung NRW




Text 9: Deutschlandfunk: Interview mit Harald Willert vom 21.04.2020, 08:10 Uhr

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Sonntag, 26.04.2020

Deutschlandfunk: Interview mit Harald Willert vom 21.04.2020, 08:10 Uhr

Im Folgenden haben wir einige Kernaussagen aus dem Interview des Deutschlandfunks mit dem Vorsitzenden der SLV NRW, Harald Willert, 21.4.2020 8.10 Uhr, für Sie zusammengefasst

DLF:
Herr Willert, wenn es jetzt um die praktische Umsetzung der Rückkehr der Schülerinnen und Schüler geht: Was bereitet Ihnen da die meiste Sorge?

SLV NRW:
Also mir und vor allen Dingen den KollegInnen vor Ort bereitet die größte Sorge die Umsetzung der Hygienepläne, für die noch konkrete Rahmenbedingungen fehlen, bei den sie aber jetzt schon merken, dass diese von den Schulträgern, von denen sind sie ja abhängig, in den allermeisten Fällen kaum geleistet werden können. Das fängt damit an, dass die Reinigungszeiten, die in den Schulen ja schon seit Jahren viel zu knapp ausgelegt sind, überhaupt nicht spürbar verbessert worden sind oder dass es für diese veränderten Reinigungsbedingungen überhaupt noch keine Lösungen gibt.

I: Aber Herr Willert, wenn ich da kurz einhaken darf: Muss man nicht für die Schulen teilweise auch sehr individuelle Lösungen finden, weil die Voraussetzungen eben unterschiedlich sind?

W: Das sehe ich genau wie Sie. Aber dann muss man auch von Seiten der Schulträger diese individuellen Voraussetzungen kennen und bereit sein, um darauf eingehen zu können. 

DLF:
D.h., wenn ich Sie richtig verstehe: Es scheitert im Moment nicht unbedingt an Vorgaben von Landesebene sondern tatsächlich auf der Zwischenebene in den Kommunen und Städten 

SLV NRW:
Ja, Herr Laschet und auch das MSB haben mitgeteilt: Wir machen das gemeinsam, also gemeint waren Schulen, Ministerium und Schulträger, und von dieser Gemeinsamkeit und von einem gemeinsamen Vorgehen ist auf der Ebene der Schulträger nichts zu spüren

DLF:
Das heißt, es fehlt quasi an gebündelter Zuständigkeit und an dem gebündelten Anpacken.

SLV NRW:

Neben den Ressourcen auch daran. Ganz sicher.
Davon müssen wir für viele Kommunen, für viele Schulträger ausgehen.

DLF:
Jetzt fragen sich viele Eltern, Moment mal, wieso wird das jetzt erst offenkundig, kommt das erst jetzt, die Schulen sind ja schon mehrere Wochen geschlossen. Da hätte man sich ja tatsächlich auch schon viel eher hinsetzen können und auch mit Blick auf die Schulen Pläne entwickeln können, was passiert, wenn man die Schulen wieder aufmacht? Hat man da in den vergangenen Wochen zu wenig geleistet?

SLV NRW:
Die Frage ist: Wen meinen Sie? Wer soll zu wenig geleistet haben? Also aus den Schulen kann ich nur sagen, die Rückmeldungen in den Wochen waren immer: Wann kommt denn etwas? Wann erfahren wir etwas? Wer informiert uns?
Tatsache war, dass die Mails aus dem Ministerium kamen in der Regel freitags gegen 14.00 Uhr. Also, immer nur noch Handlungsmöglichkeit für die Schulleitungen vielfach ohne KollegInnen. … Sie haben aber eigentlich seltenst Konkretisierungen zur Folge gehabt, oder Konkretisierungen angeboten. Ganz im Gegenteil, wie viele Schulen haben ja gewartet auf die Entscheidung zu den zentralen Prüfungen 10. Dann kamen die Entscheidungen, und dann kam ein Hickhack von „verpflichtend“, dann „freiwillig“. Widersprüchliche Aussagen. Also die Schulen hätten gerne und haben im Detail auch natürlich, was die Beschulung ihrer Kinder angeht, wie gefordert, vorbereitet. Aber was sie nicht konnten, war die Beschulung vorzubereiten, ……, weil vollkommen unklar war: geht’s um Abitur, oder geht´s nicht um Abitur? Zentrale Prüfungen – ja oder nein? Fangen wir mit den Jüngsten an, fangen wir mit den Älteren an? Das waren alles offene Fragen, …..

DLF:
Sie haben jetzt ja zahlreiche Probleme benannt, im Hinblick auf den Alltag. Wenn sich also das nicht lösen lässt, würden Sie dann lieber darauf verzichten die Schulen schrittweise zu öffnen?

SLV NRW:
Das ist natürlich eine Frage, da würde ich mich sehr weit aus dem Fenster legen. Was wir gerne möchten oder einfach brauchen ist auch ein Plan mit Ausblick und nicht „bis zum 4. oder 5. Mai“, und dafür wird etwas geplant und dann kommt es irgendwie und wir wissen nicht, wie es weitergeht und was dahinter kommen kann. Das wird in keiner Weise angedeutet in Nordrhein-Westfalen. Ich hab`s woanders allerdings auch nicht gesehen.


Für die Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen I: Harald Willert, Vorsitzender




Text 8: Kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder der SLV NRW bei „Coronafragen“

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Donnerstag, 23.04.2020

Kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder der SLV NRW bei „Coronafragen“

 

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen

Die Schulleitungsvereinigung NRW e. V. bietet Mitgliedern die kostenlose juristische Beratung in allen sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Rechtsfragen nach den Bestimmungen der Rechtsschutzordnung, insbesondere auf dem Gebiet des Schul- und Dienstrechts sowie Beamten- und Arbeitsrechts.

Mitglieder setzen sich für eine juristische Beratung zunächst per E-Mail mit uns in Verbindung. Sie werden dann zeitnah durch unseren Justitiar bzw. bei Fragen aus der Praxis von unserem kompetenten Beratungsteam beraten. 

Bitte schicken Sie Ihre Fragen an folgende E-Mail Anschrift: 

beratung@slv-nrw.de 

Bitte geben Sie Ihre Anschrift und ihre Telefonnummer an, damit der Jurist sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

Dieses Angebot für Mitglieder der SLV NRW halten wir zunächst einmal bis zu Beginn der Sommerferien aufrecht.

Wir hoffen mit dieser Maßnahme Ihnen hilfreich zur Seite stehen zu können und wünschen Ihnen bei der Schulöffnung eine glückliche Hand.

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung grundsätzlich nicht übernommen werden können, sofern Mitgliedern die Kostenübernahme nicht zuvor schriftlich zugesichert worden ist.




Text 7: Brief zur geplanten Schulöffnung

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Dienstag, 21.04.2020

Brief zur geplanten Schulöffnung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Beschlüsse von Bund und Ländern vom 15.4.2020 zur Kontaktsperre und vor allem zum Schulbeginn machen deutlich:

Die von vielen Seiten geäußerten Bedenken zur voreiligen Öffnung der Schulen sind gehört worden. Die Aussagen der Virologen werden weiterhin ernst genommen, die mangelnde Umsetzungsrealität von Hygieneplänen hat sicher zudem ihre Wirkung getan. Dem MSB kann es allerdings nicht schnell genug gehen. Wir haben schon die ersten Schülerinnen und Schüler in der Schule, bevor Hygienepläne auch nur im Ansatz organisiert und umgesetzt werden können.

Nicht nur wir Schulleute wissen inzwischen, dass auch die räumlichen und personellen Ausgangs-positionen der meisten Schulstandorte nicht geeignet sind, die Szenarien einer schnellen und vielfach auch schrittweisen Schulöffnung zu realisieren.

Es entsteht jetzt eine kurze Galgenfrist für die Schulträger umgehend alle Schulstandorte mit den entsprechenden Ressourcen (Mundschutz, Desinfektionsmittel, ..., Reinigungspersonal!) auszustatten.

Wir alle hoffen, dass dies gelingt.

Viele von uns aber befürchten aus der Erfahrung, dass dies nicht ohne Komplikationen vonstattengehen wird. Schließlich handelt es sich um dieselben Schulträger, die schon unter normalen Alltagsbedingungen mit den Rahmenbedingungen für Sauberkeit und Hygiene ihre Schwierigkeiten haben.

Und dann?

Sicher wird das MSB auch darauf eine Antwort haben. Nur es wird auch wieder deutlich werden, dass ein Zugriff des MSB auf die Kommunen nicht möglich ist. Dann kann es sein, dass die alleinige Verantwortung für die Diskrepanz zwischen Vorgaben und Realität wieder bei den Schulleiterinnen und Schulleitern liegt.

Wir, die Schulleiterinnen und Schulleiter des Landes NRW, sehen sich vor Ort mit dem Bildungsanspruch der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern und berechtigter Weise auch dem Anspruch auf Bildungsgerechtigkeit konfrontiert. Wir Schulleitungen werden damit wieder für etwas in die Verantwortung genommen, das die Schulen nicht verursacht haben und auf dessen Rahmenbedingungen die Schulleiter*innen keinen Zugriff haben. Die räumliche Ausstattung der Schulgebäude sowie die mangelnde Lehrerversorgung sind schon unter "normalen" Alltagsbedingungen in vielen nordrheinwestfälischen Schulen nicht geeignet, die Ausbildungsordnungen der unterschiedlichen Schulformen entsprechend umzusetzen.

Verwunderlich allerdings, wenn die Ministerin erklärt, dass „das MSB den Schulen drei Tage Zeit gebe...“

Wir sehen dies als Anmaßung, als ein völlig unangemessenes Vorgehen im Umgang mit Schulen und auch Schulträgern und den Versuch, nicht Machbares in diesem Stil zu dekretieren. Die Missstände in den Schulen in NRW sind hinlänglich bekannt. Jetzt kommt der Versuch die Verantwortung für eine voraussehbare Gefährdung von Menschenleben auf nachgeordnete Dienststellen zu verschieben.

Die SLV NRW möchte alle Schulleiterinnen und Schulleiter dafür sensibilisieren, die Umsetzung der Hygienevorschriften und der Rahmenbedingungen für den Gesundheitsschutz von Schülerschaft und Personal sehr genau zu prüfen. Die SLV NRW rät allen Schulleitungen, im Zweifelsfall keine Maßnahmen zu vertreten und umzusetzen, die nicht zu 100 Prozent den Vorgaben entsprechen. Zudem dürfen wir nicht zulassen, dass die letztendliche Verantwortung für die Wiederaufnahme des Unterrichts allein bei den Schulleitungen abgeladen wird. Der Gesundheitsschutz steht in diesen Zeiten für uns alle an erster Stelle. Dafür muss es nachvollziehbare und transparente Regelungen mit klaren Verantwortlichkeiten geben. Diese dürfen im Hinblick auf die Komplexibilität der Situation auf keinen Fall allein bei den Schulleiterinnen und Schulleitern angelagert sein.

Als Vereinigung der Schulleitungen aller Schulformen in NRW möchten wir vermeiden, dass Sie, in ihrer Rolle als Schulleiterin und Schulleiter, sich später für etwas rechtfertigen müssen, das sie in bester Absicht gemacht haben und so das „Unmögliche“ möglich gemacht haben.

Diese Situation kennen wir aus der Vergangenheit zu Genüge. Lassen Sie in den entscheidenden Fragen den Ball da, wo er gespielt werden muss: bei den Schulträgern, den Schulaufsichten und dem MSB!

Dokumentieren und geben Sie alle Hindernisse, Schwierigkeiten und die Unmöglichkeit der Einhaltung von Vorgaben an diese weiter. Weisen Sie hin, nerven Sie, insistieren Sie, remonstrieren Sie!

Machen Sie Schulträgern und allen Stufen der Schulaufsicht nachdrücklich deutlich, wenn Sie die Verantwortung für Rahmenbedingungen, Verfahren und Abläufe in Ihrer Schule nicht tragen können.

Darin sehen wir die Aufgabe von Schulleitungen.

Darin sehen wir Ihre Möglichkeit, Verantwortung für die Gesundheit aller in Ihrer Schule zu übernehmen..

Ein Gedanke zum heutigen Schluss:

Es gibt im Umfeld der medizinischen Institute und der Politik durchaus Stimmen, die (noch nicht öffentlich) infrage stellen, ob Schulbetrieb - wie bis Februar gewohnt - überhaupt in absehbarer Zeit wieder organisiert werden kann.

Die KMK hat nun Zeit, aktuell die Fakten in ihre Überlegungen für einen schrittweisen Schulbeginn einzubeziehen. Vielleicht widmet man sich dort inzwischen ja auch diesen Gedanken.

Die SLV NRW verfolgt die weiteren Entwicklungen und Veröffentlichungen des MSB NRW und bleibt für Sie dran!

Mit kollegialen Grüßen

Harald Willert, Vorsitzender der Schulleitungsvereinigung Nordrhein-Westfalen e.V.




Text 6: Schulöffnungen in NRW ab heute, 20.04.2020

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Montag, 20.04.2020
Kommentar auf Facebook

Schulöffnungen in NRW ab heute, 20.04.2020

 

Im amerikanisch-nationalistischen Stil taucht die Schulministerin Gebauer flaggenumsäumt im Habitus der Staatsmacht aus ihrem führungs- und verantwortungslosen Chaos im Umgang mit dem Corona Virus (COVID -19) auf und verkündet diktatorisch – wie schon früher am Wochenende: wir geben den Schulen drei Tage Zeit....
Welche Anmaßung, was für eine Präpotenz mit Schulen und auch Schulträgern umzugehen und nicht Machbares in diesem Stil zu dekretieren. Die Missstände in den Schulen in NRW sind hinlänglich bekannt. Jetzt kommt der Versuch die Verantwortung für eine voraussehbare Gefährdung von Menschenleben auf nachgeordnete Dienststellen zu verschieben. Amerika lässt grüßen.
Anstatt ein Programm aufzulegen, um Schulen mit den notwendigen Hygienemaßnahmen, Raum- und Personalkapazitäten für die Umsetzung ihrer politisch, nicht medizinisch motivierten Exit „Strategie“ zu versorgen -nun Top down Anweisungen, die weiter nur Gefahr und Chaos produzieren. Wenn das kein Grund ist ihr Rücktrittsgesuch einzureichen, was denn?
Dr. Burkhard Mielke (SLV NRW)




Text 5: Aufgaben von Schulleitungen/Dokumentation

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Freitag, 17.04.2020
Infobrief an alle Schulen

Aufgaben von Schulleitungen/Dokumentation

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Die Beschlüsse von Bund und Ländern vom 15.4.2020 zur Kontaktsperre und vor allem zum Schulbeginn machen deutlich:
Die von vielen Seiten geäußerten Bedenken zur voreiligen Öffnung der Schulen sind gehört worden. Die Aussagen der Virologen werden weiterhin ernst genommen, die mangelnde Umsetzungsrealität von Hygieneplänen hat sicher zudem ihre Wirkung getan.

Dem MSB kann es allerdings nicht schnell genug gehen. Wir haben schon die ersten Schülerinnen und Schüler in der Schule, bevor Hygienepläne auch nur im Ansatz organisiert und umgesetzt werden können.

Nicht nur wir Schulleute wissen inzwischen, dass auch die räumlichen und personellen Ausgangspositionen der meisten Schulstandorte nicht geeignet sind, die Szenarien einer schnellen und vielfach auch schrittweisen Schulöffnung zu realisieren.

Es entsteht jetzt eine kurze Galgenfrist für die Schulträger umgehend alle Schulstandorte mit den entsprechenden Ressourcen (Mundschutz, Desinfektionsmittel, ..., Reinigungspersonal!) auszustatten.

Wir alle hoffen, dass dies gelingt.

Viele von uns befürchten aus der Erfahrung, dass dies nicht ohne Komplikationen vonstattengehen wird.

Schließlich handelt es sich um dieselben Schulträger, die schon unter normalen Alltagsbedingungen mit den Rahmenbedingungen für Sauberkeit und Hygiene ihre Schwierigkeiten haben.

Und dann?

Sicher wird das MSB auch darauf eine Antwort haben. Nur es wird auch wieder deutlich werden, dass ein Zugriff des MSB auf die Kommunen nicht möglich ist. Dann kann es sein, dass die alleinige Verantwortung für die Diskrepanz zwischen Vorgaben und Realität wieder bei den Schulleiterinnen und Schulleitern liegt.

Wir, die Schulleiterinnen und Schulleiter des Landes NRW, sehen sich vor Ort mit dem Bildungsanspruch der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern und berechtigter Weise auch dem Anspruch auf Bildungsgerechtigkeit konfrontiert. Wir Schulleitungen werden damit wieder für etwas in die Verantwortung genommen, das die Schulen nicht verursacht haben und auf dessen Rahmenbedingungen die Schulleiter*innen keinen Zugriff haben. Die räumliche Ausstattung der Schulgebäude sowie die mangelnde Lehrerversorgung sind schon unter "normalen" Alltagsbedingungen in vielen nordrheinwestfälischen Schulen nicht geeignet, die Ausbildungsordnungen der unterschiedlichen Schulformen entsprechend umzusetzen.

Die SLV NRW möchte alle Schulleiterinnen und Schulleiter dafür sensibilisieren, die Umsetzung der Hygienevorschriften und der Rahmenbedingungen für den Gesundheitsschutz von Schülerschaft und Personal sehr genau zu prüfen. Die SLV NRW rät allen Schulleitungen im Zweifelsfall keine Maßnahmen zu vertreten und umzusetzen, die nicht zu 100 Prozent den Vorgaben entsprechen.

Der Infektionsschutz steht in diesen Zeiten für uns alle an erster Stelle.

Als Verband für Schulleitungen aller Schulformen in NRW möchten wir vermeiden, dass Sie, in ihrer Rolle als Schulleiterin und Schulleiter, sich für etwas rechtfertigen müssen, das sie in bester Absicht gemacht haben und so das „Unmögliche“ möglich gemacht haben.

Diese Situation kennen wir aus der Vergangenheit zu Genüge. Lassen Sie in den entscheidenden Fragen den Ball da, wo er gespielt werden muss: bei den Schulträgern, den Schulaufsichten und dem MSB!

Dokumentieren und geben Sie alle Hindernisse, Schwierigkeiten und die Unmöglichkeit der Einhaltung von Vorgaben an diese weiter. Weisen Sie hin, nerven Sie, insistieren Sie, remonstrieren Sie!

Übernehmen Sie so die Verantwortung für die Gesundheit aller in Ihrer Schule.

Ein Gedanke zum heutigen Schluss:

Es gibt im Umfeld der medizinischen Institute und der Politik durchaus Stimmen, die (noch nicht öffentlich) infrage stellen, ob Schulbetrieb - wie bis Februar gewohnt - überhaupt in absehbarer Zeit wieder organisiert werden kann.

Die KMK hat nun Zeit, aktuell die Fakten in ihre Überlegungen für einen schrittweisen Schulbeginn einzubeziehen. Vielleicht widmet man sich dort inzwischen ja auch diesen Gedanken.

Die SLV NRW verfolgt die weiteren Entwicklungen und Veröffentlichungen des MSB NRW und bleibt für Sie dran!




Text 4: Fragen an den Beratungsdienst der Schulleitungsvereinigung NRW- SLV NRW

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Montag, 30.03.2020
Information auf Facebook

Fragen an den Beratungsdienst der Schulleitungsvereinigung NRW- SLV NRW

1. Dürfen zur Zeit Dienstbesprechungen stattfinden unter Einhaltung der hygienischen Voraussetzungen, so dass von den Räumen keine Infektionsgefahr ausgeht?
(Teilnahme höchstens 5 Personen, Sicherheitsabstand, Handschuhe, Mundschutz etc., kann mitgebracht werden)

2. Dürfen sich krankgeschriebene Kolleg*innen an Diskussionen per email beteiligen?

3. Dürfen Lehrpersonen verpflichtet werden, mit den Familien zu telefonieren, um Rückmeldungen zu Hausaufgaben zu geben auch¦ mit Unterdrückung der eigenen Telefonnummer?

Antworten

Zu 1. Sie können als Schulleiterin Dienstbesprechungen anordnen.
Allerdings müssen alle Vorschriften eingehalten werden. Man darf z.B. Dienstbesprechungen in der Sporthalle der Schule abhalten. Jede Lehrkraft kann sich einen Stuhl mitnehmen und alle sitzen im Abstand von 2m zueinander. Inhaltlich sollten in Dienstbesprechungen das weitere Vorgehen abgesprochen werden, Aufgaben verteilt werden, an denen die Lehrkräfte nun arbeiten, die neuesten Informationen des MSB weitergeben etc. Wenn Lehrkräfte Aufgaben erhalten haben, sollten sie, wie bei Meilensteinen in Schulentwicklungsprozessen, zu bestimmten Zeiten berichten, wie der Stand der Dinge ist. Kollegien können auch über einen E-Mail-Verteiler kommunizieren. Die Lehrkräfte, die zur Notbetreuung in die Schule kommen, können auch im Schulleitungszimmer über den Stand der Dinge berichten oder Probleme erörtern.

zu2. Wenn Kolleginnen krankgeschrieben sind, erhalten Sie trotzdem alle Informationen über den E-Mail-Verteiler. Sie entscheiden dann selber, wann sie die Informationen lesen. Je nach Schwere der Krankheit kann man Vorgehensweisen per E-Mail oder Telefon absprechen. Es gibt Lehrkräfte, die in ihrer Krankheitsphase komplett in Ruhe gelassen werden wollen (dazu haben sie dann auch ein Recht) und Lehrkräfte, die sagen, "Ich will trotz meiner Krankheit, über alles informiert sein und ich mitsprechen..." Auch kein Problem... Sie dürfen nur nicht in die Schule kommen.

zu 3. Lehrkräfte sind verpflichtet, ein "Homeschooling" zu organisieren. Das können Sie per E-Mail, Post oder Telefon machen. Natürlich können Sie auch ihre Telefonnummern unterdrücken, damit sie nicht ständig Anrufe nach Hause bekommen. Wir geben auch keine Telefonnummern heraus. Bei uns hat jede Lehrkraft eine dienstliche E-Mail-Adresse, über die sie erreichbar ist. Lehrkräfte können auch kleine Arbeitspakete packen, die sie im Klassenraum der Schule oder im Sekretariat hinterlegen. Dort kann das Material abgeholt werden. Im Sinne der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit kann Material auch nach Hause gebracht werden.

n den E-Mails vom Land stehen klare Aufgabenbeschreibungen für Lehrkräfte. Sie sind verpflichtet, Material zur Verfügung zu stellen, wie auch immer sie das gestalten. Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören, dürfen zwar keine Notbetreuung machen, dürfen aber in die Schule gehen und Material zusammenstellen. Die Schule ist groß genug, um Abstand zu halten. Außerdem kann die Handhygiene von jeder Lehrkraft erwartet werden. 

Wenn Sie eine Schul-Homepage haben, können Sie eine Rubrik auf die Homepage setzen: "Homeschooling Corona". Dort können Sie auch Links zum Lernen einstellen.

Beratungsdienst SLV NRW




Text 3: Keine Kurzarbeit für Tarifkräfte

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Donnerstag, 26.03.2020
Information auf Facebook

Keine Kurzarbeit für Tarifkräfte

In dieser Woche ist das Gerücht an den Vorstand der SLV NRW herangetragen worden, das Land beabsichtige, für angestellte Lehrerinnen und Lehrer in Zusammenhang mit der aktuellen Situation Kurzarbeit zu beantragen.
Die SLV NRW hat sich mit dem MSB in Verbindung gesetzt und um Klärung gebeten.

Die Antwort aus dem MSB kam schnell und ist eindeutig. Es wird festgestellt, dass das Land NRW nicht beabsichtigt, für tarifbeschäftigte Lehrkräfte Kurzarbeit anzumelden. Lehrkräfte seien derzeit zwar i.d.R. nicht in der Schule, seien aber im Dienst.
Im Übrigen hielte es das MSB auch für unzulässig, wenn Ersatzschulträger so verführen.




Text 2: Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer

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Donnerstag, 26.03.2020
Infobrief an alle Schulen

Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer

 

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns erreichen derzeit verstärkt Nachfragen zur Anwesenheitspflicht von Schulleiterinnen und Schulleitern in der aktuellen Situation.
Für die SLV NRW hat Martina Reiske die Grundlagen und „Denkhilfen“ für diese Fragestellungen zusammengestellt.

Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer

Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten. Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz. Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden. Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte sichergestellt werden.

Des Weiteren steht in der Schulmail vom 15.3.:
"Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder aber in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden."

Diese Zitate aus den Schul-Mails machen deutlich, dass wir auch flexible Entscheidungen treffen können.

Wenn Sie schreiben, dass Sie aus dem "Home-Office" heraus die Erreichbarkeit gewährleisten können, ist es durchaus denkbar, dass Sie Home-Office machen. Ich gebe zu bedenken, dass, wenn eine Notbetreuung in der Schule eingerichtet werden musste, die Präsenz der Schulleitung auch ein positives Zeichen für die Lehrkräfte ist.

Sollten Sie keine Notbetreuung in der Schule haben, können Sie den Begriff "Erreichbarkeit" für sich definieren.

Wie auch immer Sie nun mit dieser E-Mail umgehen:

Ich wünsche Ihnen gute Entscheidungen und passen Sie gut auf sich auf.

Ich wünsche Ihnen Zuversicht, Geduld, Energie und gute Gesundheit.

Freundliche Grüße

Martina Reiske, Vorstand SLV NRW




Text 1: Angebot der Beratung in Zeiten von Corona

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Sonntag, 22.03.2020
Brief an die Mitglieder

Angebot der Beratung in Zeiten von Corona

 

Liebe Mitglieder der SLV NRW
Unsere Gesellschaft befindet sich im Ausnahmezustand.
In den Schulen ist dieser Zustand schon am vorletzten Wochenende eingetreten. Für Schulleitungen und Kollegien haben sich Anforderungen ergeben, die es bis dahin nicht gab und die daher auch nicht planbar waren.
Trotzdem ist schon nach einer Woche in den meisten Orten Ruhe eingekehrt und die geforderten Maßnahmen sind in die Praxis umgesetzt worden und greifen inzwischen.
Den Hauptanteil daran haben die Kollegien und vor allem die Schulleitungen geleistet. Gerade diese haben allen Unsicherheiten und Widersprüchen zum Trotz das Heft in die Hand genommen und mit ihren Kollegien die Schritte gemacht, die in der aktuellen Situation notwendig waren.  
Dazu möchte ich im Namen des Vorstandes der SLV NRW allen danken und Ihnen unsere Anerkennung aussprechen.
Zudem möchten wir Ihnen anbieten, Sie gerade auch in der aktuellen Situation zu unterstützen. Wenn Sie Fragen oder Klärungsbedarfe haben, wenden Sie sich gerne an unseren Beratungsdienst. 
Unsere Überzeugung, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter die Schlüsselrolle im Bildungssystem einnehmen, ist mit Blick auf die Umsetzung der Vorgaben und das Krisenmanagement vor Ort durch die Schulleitungen bestärkt worden.
Für die nächsten Wochen wünschen wir Ihnen eine sichere Hand bei allen anstehenden Aufgaben.
Ihren Schülerinnen und Schülern, Ihren Kollegien, Ihnen und Ihren Familien wünschen wir vor allem den Erhalt der Gesundheit und einen glücklichen Weg durch die nächsten Wochen.

Mit herzlichen Grüßen
H. Willert

(Vorsitzender Der Schulleitungsvereinigung NRW-SLV NRW)