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21.10.2020

Individuelle Gefährdungsbeurteilung

Foto: Unsplash / Scott Graham

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wiederholt ist von Schulleiter*innen an die SLV NRW die Frage herangetragen worden, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie selber zu einer Risikogruppe gehören.

Einigen ist schulaufsichtlich geraten worden, sich entweder mit Krankschreibung nach Hause zu verabschieden, oder aber in die Schule zu kommen, trotz relevanter Vorerkrankungen, da diese aktuell eben gerade keine Arbeitsunfähigkeit auslösen.

Mit der zunehmenden Zahl an Neuinfektionen werden Schulleitungsmitglieder hier einem u. E. nicht vertretbaren Risiko ausgesetzt.

Mit unserer Rechtsberatung haben wir ein Schreiben entworfen, damit Sie beim Dienstherrn - zuständige Personalebene ist in jedem Fall hier die Bezirksregierung! - eine individuelle Gefährdungsbeurteilung beantragen können.

Als Schulleitungsmitglied sollten Sie rechtlich abgesichert sein, aber dennoch mit Blick auf  Vorerkrankungen unter korrespondierenden Maßnahmen möglichst normal in der Schule arbeiten können.

 

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